Schwimmbad, Schulen, Gastronomie Diese Corona-Regeln gelten bei uns

Langenfeld/Monheim · Was darf ich aktuell eigentlich alles machen – und was nicht? Wie sehen die Perspektiven aus? Wir beantworten hier die wichtigsten Fragen rund um die Corona-Regeln in Langenfeld und Monheim.

 Click and meet bei Bijou Brigitte in der Langenfelder Fußgängerzone.

Click and meet bei Bijou Brigitte in der Langenfelder Fußgängerzone.

Foto: Rheinische Post/Stephan Meisel (mei)

Wann öffnet die Gastronomie?

Die Inzidenz befindet sich im Kreisgebiet mit aktuell 114,9 (Corona-Neuinfektionen in den vergangenen 7 Tagen pro 100.000 Einwohner) noch deutlich über der magischen 100er-Grenze, unter der Außengastronomie mit Auflagen möglich ist. Wann dieser Wert im Krfeis Mettmann unterschritten wird, ist derzeit noch völlig unklar. Wer sich aber schon jetzt ein Getränk in einem Biergarten gönnen möchte, kann ab Freitag, 21. Mai, beispielsweise nach Düsseldorf fahren.

 In Düsseldorf darf die Außengastronomie ab diesem Freitag öffnen.

In Düsseldorf darf die Außengastronomie ab diesem Freitag öffnen.

Foto: dpa/Armin Weigel

Darf ich in Ferienwohnungen/auf Campingplätzen übernachten?

Aktuell sind touristische Angebote nicht erlaubt. Ab einer Inzidenz unter 100 sind Übernachtungen in Ferienwohnungen und auf Campingplätzen mit negativem Testergebnis zulässig. „Übernachtungsangebote zu privaten Zwecken in Hotels u.ä. Einrichtungen mit bis zu 60 Prozent der Kapazität zulässig, Voraussetzung ist negatives Testergebnis“, erklärt das NRW-Gesundheitsministerium.

 Campingplätze dürfen ab einer Inzidenz unter 100 genutzt werden.

Campingplätze dürfen ab einer Inzidenz unter 100 genutzt werden.

Foto: dpa/Soeren Stache

Wann fällt die Ausgangssperre?

Da die Bundes-Notbremse noch in Kraft ist, bleibt den Menschen im Kreis Mettmann auch die Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr erhalten. Sobald die Inzidenz stabil unter einen Wert von 100 fällt, fällt auch die Ausgangssperre. Wann es soweit sein wird, hängt vom weiteren Infektionsgeschehen im Kreis Mettmann ab.

 Die Ausgangssperre bleibt bis zu einer Inzidenz von unter 100 in Kraft.

Die Ausgangssperre bleibt bis zu einer Inzidenz von unter 100 in Kraft.

Foto: Köhlen, Stephan (teph)

Wann beginnt der Präsenzunterricht an den Schulen?

Die Schulen öffnen (nach Pfingsten und dem Ferientag am Dienstag) am Mittwoch, 26. Mai, wieder. Der Präsenzunterricht findet im Wechselmodell statt. Laut NRW-Regierung soll bei einer stabilen Inzidenz unter 100 das Wechselmodell ab 31. Mai beendet werden, um komplett in den Präsenzunterricht zu gehen.

 Schulen gehen wieder in den Präsenzunterricht im Wechselmodell.

Schulen gehen wieder in den Präsenzunterricht im Wechselmodell.

Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Wann starten die Kitas wieder in den Regelbetrieb?

Aktuell befinden sich die Kindergärten noch in der Notbetreuung. Aber bereits ab Freitag, 21. Mai, kann kann in Langenfeld laut Stadtsprecher Andreas Voss der eingeschränkte Regelbetrieb wieder aufgenommen werden. Wie bereits zuvor wird dabei die Stundenzahl eingeschränkt.

 Kitas dürfen bald wieder in eingeschränktem Regelbetrieb öffnen.

Kitas dürfen bald wieder in eingeschränktem Regelbetrieb öffnen.

Foto: dpa/Uwe Anspach

Darf ich aktuell Sport treiben?

Momentan möglich ist die kontaktlose Ausübung von Individualsportarten allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands. Bei Kindern unter 14 Jahren darf Sport in Gruppen von maximal fünf Personen ausgeübt werden, diese Möglichkeit nutzen beispielsweise Fußballvereine. Fitnessstudios bleiben geschlossen. Fällt die Inzidenz unter 100, darf laut NRW-Gesundheitsministerium kontaktfreier Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel mit bis zu 20 Personen ausgeübt werden, außerdem Kontaktsport unter freiem Himmel in Gruppen wie bei den allgemeinen Kontaktbeschränkungen sowie für Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschl. 14 Jahre. Auch Wettbewerbe mit Zuschauern sind theoretisch unter freiem Himmel mit negativem Testergebnis sind demnach erlaubt, wenn höchstens 20 Prozent der Zuschauerkapazität (maximal 500 Personen) erreicht werden und es einen Sitzplan gibt.

 Sport ist bald wieder in größeren Gruppen möglich.

Sport ist bald wieder in größeren Gruppen möglich.

Foto: dpa

Dürfen Kulturangebote und Kinos öffnen?

Konzerte sind aktuell verboten, Museen, Kinos  und Ausstellungen dürfen nicht öffnen. Lockerungen ab einer stabilen Inzidenz von unter 100: Konzerte unter freiem Himmel mit maximal 500 Menschen (Sitzplan) und negativem Testergebnis sind laut NRW-Gesundheitsministerium  möglich. Der Besuch von Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten und ähnlichen Einrichtungen ist demnach nach vorheriger Terminbuchung erlaubt.

 Museen dürfen wieder Besucher empfangen, wenn die Inzidenz sinkt.

Museen dürfen wieder Besucher empfangen, wenn die Inzidenz sinkt.

Foto: Köhlen, Stephan (teph)

Welche Freizeitangebote sind verboten?

Kommerzielle Freizeitparks, Indoorspielplätze, Schwimmbäder, Spielhallen, Spielbanken, und Solarien dürfen momentan nicht öffnen. Liegt die Inzidenz zwischen 100 und 50 mit negativem Test wieder möglich: Minigolf, Kletterpark, Hochseilgarten. „Freibäder dürfen zur Sportausübung (keine Liegewiesen) öffnen, Begrenzung der Besucheranzahl. Voraussetzung ist negatives Testergebnis“, erklärt das Ministerium. Erst ab einer Inzidenz unter 50 dürfen auch die Liegewiesen von Freibädern im Kreis Mettmann mit negativem Testergebnis und Personenbegrenzung belegt werden.

 Bis im Kreis Freibäder ihre Liegewiesen öffnen dürfen, dauert es noch.

Bis im Kreis Freibäder ihre Liegewiesen öffnen dürfen, dauert es noch.

Foto: Tobias Dupke

Darf ich meinen Geburtstag groß mit vielen Gästen feiern?

Erst ab einer Inzidenz von unter 50 sind private Feiern wieder erlaubt. Allerdings nur unter Auflagen – im Außenbereich dürfen maximal 100 Teilnehmer zusammenkommen, in Räumen nur 50. Jeweils zwingend ist ein negatives Testergebnis.

 Große Geburtstagspartys mit vielen Gästen bleiben weiterhin verboten.

Große Geburtstagspartys mit vielen Gästen bleiben weiterhin verboten.

Foto: dpa, Karl-Josef Hildenbrand

Wann öffnet der Einzelhandel wieder?

Bereits am Samstag, 22. Mai, können laut Stadtsprecher Voss heimische Geschäfte wieder „Test, Click & Meet“ anbieten: Wer genesen ist, beide Impfungen erhalten hat (plus zwei Wochen Wartezeit) oder einen negativen Test (nicht älter als 24 Stunden) vorweisen kann, darf einkaufen gehen. Er muss eine Maske tragen, seine Kontaktdaten angeben, und im Geschäft dürfen sich nur eine bestimmte Anzahl (berechnet anhand der Quadratmeterzahl) an Kunden aufhalten. Ebenso können Baumärkte wieder besucht werden. tobi

(tobi)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort