Kreispolizei Mettmann informiert Was E-Scooter dürfen – und was nicht

Kreis Mettmann · In immer mehr Städten stehen E-Scooter zur Verfügung. Die Kreispolizei Mettmann hat jetzt Informationen rund um die Nutzung der Straßenflitzer zusammengestellt.

 In immer mehr Städten sind E-Scooter unterwegs – auch im Kreis Mettmann.

In immer mehr Städten sind E-Scooter unterwegs – auch im Kreis Mettmann.

Foto: dpa/Nicolas Armer

Auch auf den Straßen im Kreis Mettmann sind sie immer häufiger zu sehen: E-Scooter erfreuen sich einer großen Beliebtheit. Doch worauf muss man bei der Nutzung dieses „Elektro-Kleinstfahrzeuges“ achten? Welche Regelungen gelten? Was ist erlaubt – und was nicht? Die Kreispolizeibehörde Mettmann hat die wichtigsten Informationen rund um die Nutzung von E-Scootern zusammengestellt.

Wo darf man mit einem „E-Scooter“ fahren? Grundsätzlich gilt, dass Elektro-Kleinstfahrzeuge Radverkehrsflächen zu benutzen haben. Das bedeutet: Nutzer von E-Scootern müssen Radwege benutzen, sofern diese vorhanden sind. Wenn jedoch kein baulich angelegter Radweg vorhanden ist, darf man mit E-Scootern auch auf der Fahrbahn und außerorts auch auf dem Seitenstreifen fahren.

Wichtig: Auf Gehwegen und in Fußgängerzonen ist das Fahren mit einem E-Scooter nur dann zulässig, wenn dies durch eine gesonderte Beschilderung für Elektro-Kleinstfahrzeuge ausdrücklich erlaubt ist. Wenn ein solches Schild nicht vorhanden ist, ist die Nutzung eines E-Scooters selbst mit ausgeschaltetem Motor auf Gehwegen und in Fußgängerzonen nicht erlaubt. Wer mit einem E-Scooter durch eine Fußgängerzone von A nach B kommen möchte, muss also absteigen und schieben.

Braucht man für die Nutzung eines E-Scooters einen Führerschein? Nein. Es besteht keine Führerscheinpflicht und es gibt auch keine Pflicht zur Vorlage einer Mofa-Prüfbescheinigung. Jeder darf einen E-Scooter fahren, sofern er oder sie das Mindestalter von 14 Jahren erreicht hat.

Muss ein E-Scooter versichert sein? Ja. Auch Elektro-Kleinstfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge und somit versicherungspflichtig. Wegen der kleinen Ausmaße und der Besonderheiten in der baulichen Ausführung ist für diese Fahrzeuge sogar eine kleine Versicherungsplakette zum Aufkleben eingeführt worden.

Darf man alkoholisiert mit einem E-Scooter fahren? Nach der „feucht-fröhlichen“ Party das Auto stehen lassen und stattdessen mit dem E-Scooter nach Hause fahren? Das ist keine gute Idee: Denn auch für E-Scooter gilt die 0,5-Promille-Grenze gemäß §24a des Straßenverkehrsgesetzes. Allerdings macht man sich sogar schon ab 0,3 Promille strafbar, wenn man unter Alkoholeinfluss nicht mehr in der Lage ist, sich sicher im Straßenverkehr zu bewegen. Für Menschen unter 21 Jahren sowie für Führerschein-Neulinge gilt ohnehin die Null-Promille-Grenze. Bei Missachtung dieser Regeln drohen Bußgelder bis 500 Euro, ein einmonatiges Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg.

Darf man zu zweit auf einem E-Scooter fahren? Nein. Die Mitnahme von anderen Personen auf dem E-Scooter ist verboten. Ebenso verboten ist es, Gegenstände wie zum Beispiel Pakete oder Einkaufskörbe, auf dem Trittbrett zu transportieren. Darüber hinaus gelten für Fahrerinnen und Fahrer von E-Scootern die gleichen allgemeinen straßenrechtlichen Vorschriften, wie für alle anderen – insbesondere das Gebot der ständigen Rücksichtnahme.

Wie schaut es mit E-Scootern aus, die schneller als 20 km/h fahren können? Solche Fahrzeuge sind im öffentlichen Straßenverkehr nicht zugelassen. Ebenso wenig dürfen im öffentlichen Straßenverkehr sogenannte „Hoverboards“ oder „Monowheels“ genutzt werden.

Worauf müssen Autofahrer achten? Beim Überholen von E-Scooter-Fahrern gilt wie für Radler: Mindestabstand von 1,50 Metern innerorts und zwei Metern außerorts.

(RP)
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