Sozialer Wohnungsbau im Kreis Mettmann Günstige Wohnungen bleiben rar in der Region

Kreis Mettmann · Bis 2030 wird es im Kreis laut Studie mehr als 10.000 öffentlich geförderte Wohnungen weniger geben.

 Ein Arbeiter trägt auf einer Baustelle den Teil eines Baugerüsts.

Ein Arbeiter trägt auf einer Baustelle den Teil eines Baugerüsts.

Foto: dpa/Britta Pedersen

Die Entwicklung von Mieten und Immobilienpreisen kennt seit Jahren nur eine Richtung – nach oben. Beklagt wird vor diesem Hintergrund immer wieder ein zu geringeres Angebot an gefördertem Mietwohnraum. Der Kreis Mettmann hat jetzt eine umfangreiche Studie vorgelegt, in der die Lage beschrieben wird. Hier ist der Druck angesichts der höchsten Bevölkerungsdichte in Deutschland besonders groß.

Wie sieht die Lage im Kreis Mettmann aus? Die Kreisverwaltung legt seit 2016 jährlich einen „Bericht zur Sozialen Wohnraumförderung im Kreis Mettmann“ vor, der eine Orientierung für die Region gibt. Demnach ist allein vom Jahre 2017 auf das Jahr 2018 der Bestand an geförderten Mietwohnungen um 199 auf 15.104 gesunken. Schrumpfte der Bestand in der Vergangenheit um jährlich rund 2,25 Prozent, waren es von 2017 auf 2018 1,32 Prozent. „Damit konnte der negative Trend zwar gebremst, aber nicht kompensiert werden“, heißt es in dem Gutachten. Dauert dieser Trend so an, dann wird der Bestand an geförderten Mietwohnungen bis zum Jahr 2030 sogar um 30,6 Prozent auf dann geschätzt 10480 Wohnungen zurück gehen.

Warum ist das so? „Eine Ursache für den deutlichen Rückgang ist, dass derzeit viele Eigentümer von Mietwohnungen, die bis zum Jahr 2001 gefördert wurden, von der Möglichkeit der vorzeitigen Rückzahlung der Fördermittel Gebrauch machen“, heißt es in der Aufstellung des Kreises Mettmann, die der Fachbereich Kämmerei verfasst hat. Diese vorzeitige Rückzahlung löse eine in der Regel zehnjährige Nachwirkungsfrist aus, in der der Status „geförderte Mietwohnung“ erhalten bleibe. Nach Ablauf der Nachwirkungsfrist bestehen für diese Wohnungen dann keinerlei Miet- und Belegungsbindungen mehr. Das heißt, immer mehr öffentlich geförderte Wohnungen verschwinden vom Markt. So wurde 2017 das Fördergeld für 1543 Wohnungen vorzeitig zurückgezahlt, 2018 waren es 26.

Welche Folgen hat das? Der deutlich gesunkene Wert liefert keinen Grund zur Entspannung: In Anbetracht des immer noch niedrigen Zinsniveaus und der aktuellen Lage auf dem Wohnungsmarkt, auf dem sich auch im älteren Wohnungsbestand für frei finanzierte Wohnungen langfristig höhere Renditen als für Wohnungen mit einer Mietbindung erzielen lassen, sei zu befürchten, dass sich der Bestand dadurch weiter beschleunigt verringern wird, heißt es aus dem Kreishaus.

Wie verhält es sich mit der Nachfrage? Im Kreis waren 2017 gerade mal 2089 Personen gemeldet – 78 weniger als im Vorjahr. Im Jahr 2018 stieg diese Zahl wieder um 77 auf 2166. „Hier zeigt sich, dass sich die Suche nach einer angemessenen Wohnung in den kreisangehörigen Gemeinden als schwierig gestaltet“, heißt es. Die Dunkelziffer ist groß: Viele Haushalte lassen sich angesichts der deutlich gesunkenen Chancen auf eine solche Wohnung erst gar nicht mehr bei den zuständigen Stellen in den kreisangehörigen Gemeinden registrieren. Ein-Personen-Haushalte stellen die größte Nachfragegruppe. Eine erhöhte Nachfrage besteht aber auch nach Wohnungen für Zwei- Personen-Haushalte.

Wie sieht die Lage in den Städten aus? Sehr unterschiedlich. Während für Wülfrath im Jahr 2017 immerhin noch 38 Wohneinheiten mit insgesamt 4,1 Millionen Euro gefördert wurden, waren es in Mettmann und Erkrath keine einzige. 2018 wurden insgesamt 53 Mietwohnungen gebaut, sie sind in Heiligenhaus (25) und Langenfeld (28). Insgesamt wurden im Kreis diese Neubauten mit Darlehen in Höhe von 6,8 Millionen Euro bezuschusst. Allen Anträgen wurde stattgegeben. Einschließlich der Förderungen für selbst genutztes Wohneigentum in Höhe von 7 Millionen Euro und Modernisierungen in Höhe von gut einer Million Euro hat der Kreis Mettmann im Jahr 2018 Mittel aus dem Wohnraumförderungsprogramm in Höhe von insgesamt 15,8 Millionen Euro bewilligt.

Auch für das laufende Jahr sind im Bereich des Mietwohnungsbaus erhöhte Nach- beziehungsweise Anfragen auf Förderung in den kreisangehörigen Gemeinden zu verzeichnen. Für Objekte in den kreisangehörigen Städten Hilden (12 Wohneinheiten), Langenfeld (8), Mettmann (11), Ratingen (12) und Velbert (7) wurden bisher Anträge auf Förderung von insgesamt 50 Mietwohnungen gestellt.

Den Kommunen liegen derzeit konkrete Anfragen für weitere 116 Mietwohnungen in Objekten in den Städten Erkrath, Hilden, Langenfeld und Monheim am Rhein vor, deren Förderfähigkeit bereits geprüft ist. Aus heutiger Sicht sei davon auszugehen, dass entsprechende Förderzusagen erteilt werden können.

„Letztlich ist festzustellen, dass die Fortschreibung der günstigen Förderkonditionen im Wohnraumförderungsprogramm 2018 bis 2022 mit Tilgungsnachlässen im Mietwohnungsbau dazu geführt hat, dass weiterhin ein reges Interesse bei den Investoren an der Schaffung von preisgebundenen Mietwohnungen besteht“, urteilt die Kreisverwaltung. Damit scheint die Forderung der Industriegewerkschaft (IG) Bau, die steuerliche Abschreibung im Mietwohnungsbau ebenso wie das Förderbudget zu erhöhen, für den Kreis Mettmann nicht wirklich zu greifen, da die Investoren in der Region offenbar sehr wohl Interesse haben und finanzielle Anreize sehen, auch öffentlich geförderte Wohnungen zu bauen.

Allerdings schränke auch die im Kreis Mettmann vorherrschende Baulandknappheit sowie die hohe Auslastung von Bauwirtschaft und kommunalen Bauverwaltungen die Bautätigkeit ein. Eine Änderung sei hier kurzfristig nicht zu erwarten.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort