Langenfeld Kiosk-Schütze kommt gegen Auflagen frei

Langenfeld · Mehmet K. ist wegen gefährlicher Körperverletzung zu vier Jahren und 8 Monaten Haft verurteilt worden. Die Auslieferungs- und U-Haft wird dabei berücksichtigt. Der Haftbefehl wird außer Vollzug gesetzt.

 Der 17. Juli 2013: Die Mutter des Opfers bricht zusammen und wird versorgt.

Der 17. Juli 2013: Die Mutter des Opfers bricht zusammen und wird versorgt.

Foto: MATZERATH

Mehmet K. der Kioskbesitzer aus Baumberg, der am 17. Juli 2013 einen Geschäftskonkurrenten mit einem Bauchschuss lebensgefährlich verletzt hatte, ist gestern von der 1. Strafkammer des Düsseldorfer Landgerichts wegen gefährlicher Körperverletzung zu vier Jahren und acht Monaten Gefängnis verurteilt worden. Dabei wird ihm die einjährige Auslieferungs- und Untersuchungshaft angerechnet. Der Haftbefehl wird auf Antrag der Verteidigung außer Vollzug gesetzt; dafür muss K. Auflagen erfüllen.

Zuvor hatte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer den Vorwurf des versuchten Totschlags fallengelassen. Zwar hatte K. zu dem Schlichtungsgespräch in der Wohnung des Hausmeisters - es ging um den Außer-Haus-Verkauf von Getränken - eine Waffe mitgeführt. Doch scheide eine geplante Tat schon deswegen aus, weil die Tat vor Zeugen stattfand und das Entdeckungsrisiko damit sehr hoch war. Der Staatsanwalt glaube dem Angeklagten, dass die Tat aus der Situation heraus entstanden sei, weil er sich von seinem späteren Opfer beleidigt fühlte.

Ob die beleidigende Äußerung tatsächlich fiel, lässt sich nach den Worten des Staatsanwalts indes nicht bestätigen, weil der Angeschossene sie bestritt und sich die Zeugen nur auf die Aussage von K. stützen könnten. Sie hatten geschildert, dass sich auf diese wenigen Worte in türkischer Sprache hin die Stimmung deutlich verschlechtert habe. Auch sei die Versicherung des Täters, er habe das Opfer nicht töten wollen, nicht zu widerlegen. "Wenn es ihm um die Tötung gegangen wäre, hätte er in der Küche die Gelegenheit gehabt, seine Tat zu vollenden." Obwohl ein Zeuge eingriff und ihn an den Schultern hinausmanövrierte, habe er aus freien Stücken von seinem Opfer abgelassen. Dennoch habe er gewusst, dass er seinem Widersacher mit den Schüssen schwer verletzen würde. Da er in der Dynamik der Situation deren genaue Wirkung nicht abschätzen konnte, sei es ohnehin nur dem Zufall zu verdanken, dass der Andere nicht tot ist. Der Staatsanwalt hatte deshalb sechs Jahre Haft gefordert.

In der Hoffnung auf eine Strafminderung hatte K. seinem Kontrahenten als Täter-Opfer-Ausgleich eine Wiedergutmachung von 8000 Euro angeboten. Dies hatte das Opfer jedoch abgelehnt, weil es dies als taktischen Zug empfand und die Reue-Bekundung nicht ernst nahm. Während der Staatsanwalt das Angebot ebenfalls als "zu spät" erachtete und beim Angeklagten die nötige Reue vermisste, erkannte der Richter zumindest das "ernsthafte Bemühen" um eine friedensstiftende Wirkung an; strafmindernd habe er sie jedoch nicht gewertet.

Der Strafverteidiger von Mehmet K. hatte dazu ausgeführt, dass es für den Kioskbesitzer, der am Existenzminimum wirtschafte, schwer war, diese Summe aufzubringen. Er gab den Vorwurf des Taktierens zurück, als er darauf hinwies, dass sich das Opfer erst nach einer Einsicht in die Akten auf eine Vernehmung durch die Polizei einließ. Er beklagte auch, dass das Ermittlungsverfahren so fehlerhaft gewesen sei, dass einige Fragen - wie der genaue Flug der Projektile - erst im Verfahren geklärt werden konnten. Beispielsweise ergab ein Schmauchspurgutachten, dass der Bauchschuss das Opfer von hinten getroffen hatte. Der Richter erkannte an, dass das Geschehen aufgrund der Erinnerungslücken aller Beteiligter nicht "in allen Facetten aufgeklärt werden konnte". Für den Angeklagten habe bei der Bemessung des Strafmaßes gesprochen, dass er nicht vorbestraft war und ein Geständnis abgelegt hatte.

(RP)
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