Langenfeld Kanal-TÜV: In Langenfeld Pflicht

Langenfeld · Die Landesregierung will die Vorschriften zur Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen lockern. Ab 1965 gebaute Häuser und solche außerhalb von Wasserschutzgebieten sollen aus der Prüfpflicht herausfallen. In Langenfeld aber liegt die bebaute Fläche zu 83 Prozent in Wasserschutzzonen.

Rund 1000 Wohnungen hat der Bauverein Langenfeld (BVL), die Mehrheit davon ist älter als 50 Jahre. Zudem liegen fast alle in Wasserschutzgebieten — wie überhaupt die bebaute Fläche in Langenfeld zu 83 Prozent "Durchflussgebiet" für Trinkwasserbrunnen ist. "Damit werden wir weiter der Pflicht zur Dichtheitsprüfung unterliegen", sagt Hubertus Dedeck. Mit "weiter" meint der Geschäftsführer der Wohnungsgenossenschaft: auch nach der von der Regierungskoalition in Düsseldorf angekündigten Neuregelung beim "Kanal-TÜV".

Anders als die Mehrheit der Hauseigentümer in NRW können viele Langenfelder die Prüfpflicht vorerst nicht ad acta legen. Von dieser befreit werden den Regierungsplänen nach diejenigen mit einer Immobilie in einem schmalen Streifen im Nordwesten der Stadt (von Wolfhagen bis Wiescheid, keine Wasserschutzzone) sowie sämtliche Eigentümer, deren Haus nach 1964 erbaut wurde. Das heißt: Für die meisten Besitzer einer älteren Immobilie gilt die Prüfpflicht fort.

Das ist die schlechte Nachricht auch für Dedeck. Die gute aber ist: Die Wahrscheinlichkeit hoher Kanalsanierungskosten dürfte sich stark verringern. Denn künftig soll die Erneuerung einer Abwasserleitung nur dann verpflichtend sein, wenn die Funktionsprüfung mit der unterirdischen Kamera eine Einsturzgefährdung der Anlage zum Vorschein bringt. Bei mittleren Schäden soll eine Sanierung innerhalb von zehn Jahren, bei geringfügigen Schäden keine Reparatur nötig werden.

Zudem stimmen den BVL-Geschäftsführer die bisherigen Erfahrungen mit Kanal-TÜV im Bauvereinsgebiet zuversichtlich: "Die ersten Überprüfungen ergaben: Keine Schäden an den betroffenen Leitungen", berichtet Dedeck. Er selbst habe sich einige Aufnahmen angesehen: "Da war nichts Dramatisches zu besichtigen." Klar sei aber auch: Sollten Sanierungen nötig werden, ginge das zu Lasten der oberirdischen Investitionen: "Geld, das wir in Kanäle stecken müssten, könnten wir nicht für Fassadenmodernisierung ausgeben."

Mit der angekündigten Neuregelung leben kann auch Dirk Hölzer, selbständiger Installateurmeister aus Wiescheid: "Wir haben seit der Einführung des Kanal-TÜVs vor rund fünf Jahren 30 000 bis 40 000 Euro in entsprechende Geräte und Schulungen investiert. Hätte man die Prüfpflicht komplett gekippt, wären diese Ausgaben praktisch für die Katz gewesen."

Auch sachlich sei die Dichtheitsprüfung bei älteren Anlagen richtig: "Unsere Untersuchungen brachten viele Schäden ans Tageslicht." Gleichwohl findet es Hölzer gut, dass die Sanierungspflicht gelockert werden soll: "Mit Blick auf die Kosten, die bei einer Kanalerneuerung auf die Hauseigentümer zukommen, sollte die Verhältnismäßigkeit gewahrt sein: Entscheidend ist, dass die Abflussfähigkeit gesichert ist. Das ist bei den meisten kleineren Defekten der Fall", sagt der Chef von rund 20 Mitarbeitern. Für die Prüfung selbst stellt er nach eigenen Angaben 300 bis 500 Euro in Rechnung.

Die bisherige Regelung im Landeswassergesetz (LWG) sieht vor, dass der Kanalcheck bis Ende 2015 durchgeführt werden muss. So steht es auch in der Satzung der Stadt. Tiefbauamtsleiter Wolfgang Honskamp sieht sich durch die Ankündigungen aus Düsseldorf in dem Kurs bestätigt, die städtische Satzung in Kraft gelassen zu haben, trotz politischen Hin-und-Hers.

(RP/rl)
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