Langenfeld Landrat: Hätte Rodung nicht erlaubt
LANGENFELD · Hendele fordert Wiedergutmacnung für die Baumfällung an der A 3 in Wiescheid.
(ilpl) „Auch wenn der Landesbetrieb Straßen NRW einen Antrag auf Genehmigung der Rodung gestellt hätte, wäre diese aufgrund des besonderen Schutzstatus der Fläche nicht erteilt worden. Und sie wird auch nicht nachträglich erteilt werden“, stellt Landrat Thomas Hendele unmissverständlich klar.
Für den Landesbetrieb bedeutet das, dass er sich nun nach einer Alternativfläche umsehen muss – „idealerweise außerhalb von Schutzgebieten, in jedem Fall aber bitte in enger Abstimmung mit uns“, heißt es aus der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) des Kreises.
Zudem erwartet der Kreis, dass der Landesbetrieb den im Wald und auf der geschützten Brache angerichteten Schaden unverzüglich bestmöglich ausgleicht, unter anderem durch eine entsprechende Aufbereitung der Fläche einschließlich einer Wiederaufforstung. Auch diese Wiederherstellungsmaßnahmen sollen eng mit der Naturschutzbehörde und dem Landesbetrieb Wald und Holz abgestimmt werden. Beim Kreis hofft man, dass sich mit der Zeit auch wieder Orchideen auf der Fläche zeigen werden. „Das wird allerdings noch eine Weile dauern“, weiß Klaus Adolphy von der UNB. Bußgeldverfahren werden zurzeit noch geprüft.
Vor dem Landrat hatte bereits Langenfelds Bürgermeister Frank Schneider wegen der ungenehmigten Rodungsarbeiten in Wiescheid an der A 3 Strafanzeige gegen den Landesbetrieb Straßen NRW und die bauausführende Firma wegen Verletzung eines Landschaftsschutzgebietes und unerlaubten Eingriffes in ein geschütztes Biotop erstattet. „Es wäre das falsche Signal, wenn die Verantwortlichen nicht zur Rechenschaft gezogen würden.“