Langenfeld Höhengrenze für Windräder ist rechtens

Langenfeld · Das Verwaltungsgericht Düsseldorf wies gestern die Klage eines Investors gegen die 100-Meter-Grenze für Windkraftanlagen in Reusrath zurück. Der will in Berufung gehen.

 Seitens der Langenfelder Stadtverwaltung nahmen Stadtplaner Stephan Anhalt (l.) und Rechtsamtsleiter Christian Benzrath (m.) an der Verhandlung teil. Den Kreis Mettmann vertrat Kreisrechtsrat Dr. Heiner Geldermann (r.).

Seitens der Langenfelder Stadtverwaltung nahmen Stadtplaner Stephan Anhalt (l.) und Rechtsamtsleiter Christian Benzrath (m.) an der Verhandlung teil. Den Kreis Mettmann vertrat Kreisrechtsrat Dr. Heiner Geldermann (r.).

Foto: stephan Meisel

Die für den Bau von Windkraftanlagen in Reusrath festgelegte Höhengrenze von 100 Meter ist rechtens. Das hat gestern das Verwaltungsgericht Düsseldorf nach zweistündiger Verhandlung entschieden. Der Vorsitzende Richter Norbert Klein wies damit die Klage der Firma SL Naturenergie GmbH (Gladbeck) zurück, die in der vom Langenfelder Stadtrat beschlossenen Windkraft-Konzentrationszone zwei 149 Meter hohe Windräder errichten möchte. Unter 100 Meter seien sie an dieser Stelle nicht wirtschaftlich zu betreiben, hatte SL-Chef Klaus Schulze Langenhorst in der Verhandlung gesagt. Dass er diese Aussage nicht durch ein schriftliches Gutachten belegt hatte, war für Richter Klein das entscheidende Argument, die Klage abzuweisen.

Während Matthias Saturnus von der Bürgerinitiative "Ruhiger Horizont Reusrath" den Richterspruch nach eigenen Worten "sehr zufrieden" vernahm, kündigte Schulze Langenhorst im Gespräch mit unserer Zeitung an, dass er mit seinem Rechtsanwalt Andreas Lahme in Berufung gehen werde. "Wir waren wie vom Donner gerührt, als der Richter unsere Erläuterungen als bloßes Indiz abtat und nicht gelten ließ. Wir hatten nur deswegen keine unabhängige Berechnung machen lassen, weil wir nie und nimmer damit gerechnet hatten, dass die Unrentabilität von 100 Meter hohen Windrädern an dieser Stelle angezweifelt werden könnte." Schließlich stehe sogar im NRW-Windenergieerlass, dass ein wirtschaftlicher Betrieb Anlagen von 150 Metern Höhe erfordert.

In der Verhandlung ihrer gegen den Kreis Mettmann als Genehmigungsbehörde gerichteten Klage hatten SL-Chef und Rechtsanwalt zudem die Ansicht vertreten, dass die 100-Meter-Grenze ein klassischer Fall von Verhinderungspolitik sei. Anders als etwa an der Meeresküste seien kleinere Anlagen an dieser Stelle nahe der vergleichsweise windarmen Kölner Bucht nicht rentabel. Dies zeige sich daran, dass weder SL noch irgendein anderer Betreiber zu diesen Konditionen in der seit 2006 bestehenden Konzentrationszone nahe der Reusrather Acker-/Rennstraße Windräder gebaut hat. "Und das trotz Knappheit geeigneter Flächen bundesweit." Die Rechtswidrigkeit der Begrenzung, so Lahme, habe Bürgermeister Frank Schneider mit seinem im Juni an der Ratsmehrheit gescheiterten Vorstoß unterstrichen, die Marke auf 150 Meter zu erhöhen.

Seitens der Langenfelder Stadtverwaltung wies Rechtsamtsleiter Christian Benzrath den Vorwurf der Rechtswidrigkeit zurück. Der 150-Meter-Vorstoß habe allein auf die im Klimaschutzkonzept enthaltene Vorgabe abgezielt, Windkraft in Langenfeld zu ermöglichen. "Dass dies unter 100 Meter nicht möglich sein soll, ist auch nur eine Behauptung. Der Nachweis der Unwirtschaftlichkeit fehlt."

Dieser Hinweis gab für Richter Klein den Ausschlag, die Klage des Investors SL abzuweisen. Während im Publikum mehrere Reusrather dies erfreut zur Kenntnis nahmen, äußerten sich Grünen-Ratsherr Dr. Günter Herweg ("Ich bin enttäuscht") und der SPD-Kreistagsabgeordnete Manfred Schulte ("Die dünne Begründung ist nicht nachvollziehbar") überrascht.

(RP)
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