Verwaltung in Mettmann wehrt sich gegen Begründung Grundsteuer in Monheim nicht an Kreisumlage gekoppelt
Monheim · Die Grundsteuer wird von den Gemeinden erhoben. Die Einnahmen bleiben vor Ort.
. Die Stadt Monheim hat in den versandten Grundsteuerbescheiden die Erhöhung des Hebesatzes von 250 auf 282 Prozentpunkte damit begründet, dass durch die erhöhte Kreisumlage ein höherer Grundsteueranteil an den Kreis abzuführen sei, teilt Kreissprecherin Daniela Hitzemann mit. Der Kreis Mettmann stellt klar, dass dieser Zusammenhang so nicht besteht. „Es gibt keine Grundsteuerumlage, die an den Kreis Mettmann abzuführen ist“, so die Sprecherin. Die Grundsteuer werde vollständig im Haushalt vereinnahmt und bleibe auch dort. Ob und wie erhöhte Ausgaben der Stadt Monheim finanziert werden, obliege einzig der Entscheidung des Rates der Stadt Monheim. Ebenso denkbar wären Kürzungen von Aufwendungen, die Erhöhung von anderen Ertragsarten, wie beispielsweise der Gewerbesteuer, oder der Einsatz von Eigenkapital der Stadt. Die Ausgleichsrücklage belaufe sich zurzeit auf fast 228 Millionen Euro, so die Kreisverwaltung. Der Stadtrat habe sich aber für die Erhöhung der Grundsteuer entschieden.