Langenfeld Gericht: CDU muss kleinere Spenden nicht offenlegen

Langenfeld/Langenfeld · In einer Berufungsverhandlung hat das Düsseldorfer Landgericht die Klage des Langenfelders Günther Striewe gegen den Stadtverband der CDU abgewiesen.

 Günter Striewe hat gegen die Langenfelder CDU geklagt.

Günter Striewe hat gegen die Langenfelder CDU geklagt.

Foto: Stephan Meisel (mei)/Meisel, Stephan (mei)

Wie bereits berichtet, wollte der ehemalige Finanzbeamte die Partei über diese Klage dazu auffordern, alle in den letzten zehn Jahren erhaltenen Spenden offenzulegen. Doch laut Gerichtssprecherin Dr. Elisabeth Stöve ist dies nach Paragraf 21 des Parteiengesetzes erst ab einem Betrag von 10.000 Euro nötig  – etwa als Bundestagsdrucksache. „Darunter besteht keine Rechenschaftspflicht gegenüber Anderen“, sagte Stöve auf Anfrage unserer Zeitung. Deswegen habe das Gericht der zivilrechtlichen Klage des Langenfelders nicht stattgegeben.

„Dann muss ich den Schritt zum Bundesverfassungsgericht gehen“, sagte Striewe unserer Zeitung. Er begründete seine Klage gegen die Langenfelder CDU mit dem nach seiner Ansicht zu willfährigen Verhalten der Mehrheitsfraktion im Rat gegenüber einem Firmenchef, der vor Jahren einen Hubschrauberlandeplatz im Reusrather Landschaftsschutzgebiet für eigene Zwecke durchsetzen wollte; was nach erbitterten Widerständen am Ende nicht genehmigt wurde. Er misstraue der Mehrheitsfraktion auch bei anderen Beschlüssen, bekräftigte der ehemalige FDP-Stadtpolitiker Striewe.

Der Langenfelder CDU-Stadtverband hatte bereits vor der Ende Februar vom Amtsgericht abgewiesenen Klage  darauf hingewiesen, dass Parteispenden in der Kreisgeschäftsstelle der Christdemokraten verwaltet würden.

(mei/og)
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