Langenfeld Frau beleidigt - Schläge aufs Ohr

Langenfeld · Amtsgericht verurteilt 38-jährigen Langenfelder zur Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von 1200 Euro wegen Körperverletzung.

Amtsgericht Langenfeld: Die Hauptverhandlung wegen Körperverletzung bei einer Kneipenschlägerei endet mit einer Geldstrafe. Angeklagt war ein 38-jähriger Besitzer einer Kfz-Werkstatt, der am 2. August 2015 in der Musikkneipe "Black Pub" in Hilden dem als Nebenkläger auftretenden 31-jährigen Hildener eine Verletzung des Trommelfells beigebracht hat.

Dabei sagte der Geschädigte aus, dass er an diesem Abend mit einem Freund seine Selbstständigkeit feiern wollte, da er einen Tag zuvor seine eigene Firma aufgemacht hatte. Plötzlich habe sich der Angeklagte vor ihm aufgebaut, ihm vorgeworfen, er hätte seine Frau beleidigt und ihm daraufhin zweimal mit der Hand aufs linke Ohr geschlagen. Das bezeugte auch der Freund, der als Zeuge vorgeladen war.

Die Auseinandersetzung konnte von Türstehern des Lokals beendet werden, jedoch sei eine friedliche Beilegung des Streits nicht möglich gewesen. Am nächsten Tag habe er Ohrenschmerzen bekommen und es habe auch aus dem Ohr geblutet. Daraufhin habe er einen Arzt aufgesucht. Dieser attestierte ihm eine Ruptur des Trommelfells, was eine Hörschädigung von 50 Prozent für drei Wochen und eine aufwändige Behandlung nach sich zog. Noch heute habe er Probleme mit dem Ohr.

Der Angeklagte konnte sich dagegen kaum noch an die Vorkommnisse erinnern, behauptete jedoch, der Geschädigte habe seine Frau beleidigt. Er gab zu, den 31-Jährigen geschlagen zu haben und schätzte, an jenem Abend um die zwanzig Biere getrunken zu haben. Die Frau des Angeklagten, die ebenfalls als Zeugin vorgeladen war, zeichnete wiederum eine ganz andere Sachlage und stritt ab, mit dem Geschädigten überhaupt gesprochen zu haben. Sie sei auch nicht von ihm beleidigt worden. Nach zwei Zeugenaussagen rief die Richterin die Vertreter von Anklage und Verteidigung zusammen. Danach berieten sich die beiden Parteien und es wurde eine Einigung erzielt. So wurde das Verfahren vorläufig eingestellt.

Der Angeklagte hat an den Geschädigten insgesamt 1200 Euro Schmerzensgeld und Arztkosten zu zahlen, was auf zehn Monatsraten von je 200 Euro festgesetzt worden ist. Die Verfahrenskosten trägt die Staatskasse.

(grue)
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