Kreis Mettmann Finanzamt rät: Freibeträge rechtzeitig beantragen

Kreis Mettmann · Seit Neuestem besteht die Möglichkeit, beim Finanzamt Freibeträge für den Lohnsteuerabzug 2016 zu beantragen. Darauf weist das Hildener Finanzamt hin.

 Wer mag, kann seine Steuererklärung per Elster-Software in das Formular am Bildschirm eingeben.

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Foto: dpa

Auch in diesem Jahr sollten alle Arbeitnehmer prüfen, ob sie durch die Berücksichtigung eines Freibetrags ihre monatliche Steuerbelastung mindern können, heißt es. Dabei weist man auf die Vorteile des Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahrens hin: Dadurch, dass der Arbeitgeber den vom Finanzamt bestätigten Freibetrag bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt, erhöhe sich das monatliche Nettoeinkommen. Dafür kann sich der Aufwand lohnen.

Seit dem 1. Oktober dieses Jahres können Arbeitnehmer erstmals mit dem Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2016 einen Freibetrag für einen Zeitraum von zwei Kalenderjahren - statt bisher einem - beantragen. Man muss also künftig nicht mehr jedes Jahr aktiv werden. Ein Freibetrag kann gewährt werden, wenn die abziehbaren Aufwendungen (Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen) insgesamt 600 Euro im Jahr übersteigen. Wer Freibeträge oder andere Ermäßigungsgründe berücksichtigen lassen möchte, kann ab sofort beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt einen entsprechenden Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung stellen.

Um sicherzustellen, dass der Freibetrag gleich ab Jahresbeginn berücksichtigt wird, sollte dieser rechtzeitig beantragt werden, raten die Fachleute, weil die Übermittlung an den Arbeitgeber nur einmal monatlich erfolgt.

Die Anträge können auch per Post gestellt werden. Die dafür erforderlichen Formulare sind im zuständigen Finanzamt erhältlich. Wichtig: Um Nachfragen des Finanzamts zu vermeiden, sollten alle Unterlagen und Belege zusammen mit dem Antrag bei der Behörde eingereicht werden. Wer für 2015 noch keinen Ermäßigungsantrag gestellt hat, kann dies bis zum 30. November dieses Jahres nachholen.

(arue)
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