Langenfeld/Düsseldorf Falschfahrer auf der A59: Urteil nicht rechtskräftig

Düsseldorf · Das Urteil wegen dreifacher fahrlässiger Tötung gegen einen 23-jährigen Hildener wird vorerst nicht rechtskräftig.

Verteidigung und Staatsanwaltschaft haben Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Amtsgerichts Langenfeld eingelegt, das den jungen Mann am Montag zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt hatte.

Der 23-Jährige war vor einem Jahr mit mehr als zwei Promille Alkohol im Blut als Falschfahrer auf der A59 frontal gegen das Auto einer Düsseldorfer Familie gerast. Dabei waren ein Baby, seine Mutter und Großmutter getötet worden.

(RP/sg)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort