Monheim Erschossener galt bei den Behörden nicht als gefährlich

Monheim · Waren die Schüsse von Polizisten auf einen 59-Jährigen gerechtfertigt, der an seiner Wohnungstür mit dem Messer auf die Beamten losgegangen war und den Schussverletzungen erlag?

Polizei erschießt Messerstecher in Monheim
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Dieser Frage ging Staatsanwältin Britta Schreiber am Freitag bei der Vernehmung der Beteiligten nach. Wie sie am Abend der Redaktion sagte, "gibt es nach jetzigem Stand der Dinge keine Anhaltspunkte für ein Fehlverhalten der Polizisten".

Wie berichtet, wollte ein Verwaltungsbeamter den 59-Jährigen am Donnerstag zu Hause abholen und in die LVR-Klinik bringen. "Der Mann war nicht mehr in der Lage für sich selber zu sorgen", erläuterte Joachim Weber von der Betreuungsstelle des Kreises Mettmann die Hintergründe der gerichtlichen Verfügung.

Ein Mitarbeiter seiner Behörde habe sich als eingesetzter Betreuer seit vielen Jahren um den Monheimer gekümmert. "Eine Gefahr für die Allgemeinheit war dieser Mann auf keinen Fall. Sonst wäre mein Mitarbeiter am Donnerstag auch nicht allein dorthin gegangen, um ihn abzuholen."

Weil der 59-Jährige auf das Klingeln hin nicht öffnete, zog der Beamte Polizei und Schlüsseldienst hinzu. Weber: "Es war ja nicht klar, ob er freiwillig mitgehen oder sich womöglich zur Wehr setzen würde." Was nach Angaben der Polizei dann ja so geschehen sein soll.

Polizei und Staatsanwaltschaft wollen am Sonntagvormittag bei einer Pressekonferenz über den Stand der Ermittlungen berichten.

(RP/jco/csr)
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