Langenfeld/Monheim Diebin zeigt späte Einsicht

Langenfeld/Monheim · 60-jährige Monheimerin, die ihre Eltern bestohlen hat, bekommt mildes Urteil.

Vor dem Amtsgericht Langenfeld ist gestern Vormittag ein Fall von Diebstahl und gewerbsmäßiger Untreue verhandelt worden. Angeklagt war eine 60-jährige Regierungsangestellte aus Monheim. Ihr wurde vorgeworfen, nicht nur Schmuckstücke ihrer Mutter, sondern auch eine Geldkassette mit Familienstammbuch und Sparbuch aus der elterlichen Wohnung unberechtigt an sich genommen zu haben. Von diesem Sparbuch soll sie ab Juni 2015 insgesamt sechsmal höhere Summen abgehoben haben, insgesamt 6.300 Euro. Die Monheimerin stritt all dies ab.

Geladen war ein Schriftsachverständiger aus Neuss, der im Oktober 2015 von den geschädigten Eheleuten den Auftrag bekam, ein Gutachten zu erstellen. Danach stammen die Unterschriften auf den Belegen "mit einfacher Wahrscheinlichkeit" von der Beklagten. Daraufhin zweifelte der Anwalt der Monheimerin die Qualifikation des Sachverständigen an, der jedoch erklärte, bereits seit 25 Jahren für Gericht und Staatsanwaltschaft tätig zu sein. Nachdem der Gutachter entlassen worden war, baute der vorsitzende Richter der 60-Jährigen eine Brücke, indem er ausdrücklich darauf hinwies, wie strafmildern es sich auswirke, sollte die Beklagte jetzt Tatvorwürfe einräumen, um zum einen weitere Verletzungen innerhalb der Familie zu vermeiden und zum anderen ihren bereits 80-jährigen Eltern sowie ihrem Bruder und Halbbruder die Zeugenaussage zu ersparen. Er stellte ihr eine Höchststrafe von 90 Tagessätzen in Aussicht, womit sie um eine Vorstrafe herumkäme.

Nach kurzer Beratung jedoch schlug der Anwalt dieses Angebot aus und stellte im Gegenzug den Antrag, das Gutachten nicht zuzulassen, den wiederum der Richter abwies.

Somit wurde als erster Zeuge der 56-jährige Bruder der Beklagten angehört, der ruhig die Vorgänge beschrieb und ebenso die Versuche, mit seiner Schwester eine gütliche Lösung innerhalb der Familie zu suchen, die diese jedoch abgelehnt habe.

Erst nach dieser Zeugenaussage erklärte sich die Monheimerin bereit, die ihr zur Last gelegten Tatvorwürfe einzuräumen. Der Richter gab der Forderung des Staatsanwaltes, der neben 90 Tagessätzen auch eine Haftstrafe auf Bewährung forderte, nicht nach, sondern verurteilte die Beklagte zu insgesamt 130 Tagessätzen, was er mit den einschlägigen Vorstrafen der Beklagten, dem Vertrauensbruch und dem Schaden begründete. Trotzdem sei das Urteil mild ausgefallen, da er das, wenn auch späte Geständnis der Beklagten berücksichtigt habe.

(grue)
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