Kreis Mettmann Der Kunde ist längst kein König mehr

Kreis Mettmann · Die Verbraucherzentrale warnt vor fünf Irrtümern der Kunden rund um die Themen "Kaufen" und "Bezahlen".

 Andreas Adelberger klärt über die rechte der Kunden beim Einkauf auf.

Andreas Adelberger klärt über die rechte der Kunden beim Einkauf auf.

Foto: Dirk Neubauer

Von wegen: König Kunde! Wenn es ums Shoppen geht, geruht seine Majestät rasch und gern überlieferten Irrtümern aufzusitzen. Dabei bringen sich Käuferinnen und Käufer durch ihr Unwissen sogar ein ums andere Mal selbst um die Chance, berechtigte Ansprüche geltend zu machen. Grund genug für die Verbraucherzentralen in Langenfeld und Velbert, sich mit den Irrungen und Wirrungen rund um die Themen Kaufen und Bezahlen zu beschäftigen.

Garantie und Gewährleistung werden verwechselt

"Vor allem in den Elektromärkten des Kreises Mettmann hört man häufig den Hinweis: ,Das Gerät ist kaputt, da müssen Sie sich an den Hersteller wenden!'", berichtet Andreas Adelberger, Leiter der Verbraucherzentrale Velbert, aus der täglichen Beratung. Dieser Hinweis führe die Kunden in die Irre. Denn die gesetzlich garantierte Gewährleistung von zwei Jahren können sie nur bei demjenigen geltend machen, der ein Gerät verkauft hat. Und das ist in der Regel der Händler. Ob der Hersteller darüber hinaus eine Garantie auf seine Produkte gibt, ist ganz allein ihm überlassen. Dauer, Umfang und Bedingungen einer solchen Garantie darf der Hersteller ganz allein festlegen. Also: Mängel beim Händler monieren. Der hat zwei Versuche, eine Ware nachzubessern. Danach sollten Käufer eine Ersatzlieferung verlangen, oder sie können von einem Kauf zurücktreten. In diesem Fall müssen sich die Vertragspartner über einen Ausgleich für die Nutzung unterhalten. Adelberger: "Man wird in der Regel nicht den kompletten Kaufpreis erstattet bekommen."

Umtausch und Rückgabe sind pure Kulanz der Händler

Ein Verbraucher hat kein Recht darauf, eine in einem Laden gekaufte, einwandfreie Ware umtauschen oder zurückgeben zu können. Falls das möglich sein sollte, handelt es sich allein um eine Kulanz-Entscheidung des Händlers. Dementsprechend legt auch der Händler allein fest, ob es Bargeld zurückgibt oder einen Gutschein und in welchem Zeitraum Umtausch oder Rückgabe zu erfolgen haben. Anders ist es bei einem Online-Kauf, bei dem ein Verbraucher die Ware nicht hat anprobieren, anfassen und im Original anschauen können. Ein Online-Kauf kann innerhalb von zwei Wochen widerrufen werden, so die Verbraucherzentrale.

Verträge gelten auch ohne Unterschrift

"...oder haben Sie schon mal für zwei Brötchen unterschreiben müssen?", fragt Adelberger, zugegebenermaßen etwas spitzfindig. Der Einkauf von Waren oder Dienstleistungen erfolge sehr häufig ohne Unterschrift. Die Sache mit den Brötchen ist da vielleicht nur ein Beispiel zur Verdeutlichung. Bei einer Leder-Garnitur fürs Wohnzimmer für mehrere tausend Euro wird der Sachverhalt schon kritischer - für die Einkäufer.

Eine Preisauszeichnung ist nur ein Angebot

Der im Supermarkt auf einer Ware klebende Preis ist nicht bindend. Wer eine Ware, die mit 1,59 Euro ausgezeichnet ist, an der Kasse mit 3,59 Euro bezahlen soll, hat nur zwei Möglichkeiten: Die Ware an der Kasse zurückzugeben oder den höheren Preis zu zahlen und sie mitzunehmen. Adelberger: "Ein Preisschild ist nur ein Angebot zum Kauf. Der Handel kommt erst an der Kasse zu Stande."

Obacht bei einer Bezahlung per Karte

Selbst in der Art der Bezahlung versteckt sich unter Umständen ein Verbraucherirrtum. "Nicht jede Kartenzahlung kann per Widerruf zurückgeholt werden", warnt Adelberger. Eine Zahlung per Euroscheckkarte und PIN-Nummer kommt einer Barzahlung gleich. "Dieses Geld ist weg." Lediglich die Bezahlung per Karte und Unterschrift ist gleich bedeutend mit seiner Überweisung und kann von der eigenen Bank innerhalb von acht Wochen zurückgeholt werden. Besteht der Verdacht auf Datenmissbrauch ist solche Rückabwicklung sogar innerhalb von 13 Monaten möglich. "Solche Fälle hatten wir mehrfach im Zusammenhang mit Glückspiel-Anbietern", berichtet Adelberger. Der Leiter der Verbraucherzentrale Velbert wünscht sich eine bessere Aufklärung über Verbraucherrechte und korrekte Verfahren bereits in der Schule.

(RP)
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