Fakten & Hintergrund CO-Pipeline: Gericht entscheidet im August

Kreis Mettmann · Seit 2011 liegt die umstrittene Kohlenmonoxid-Leitung des Bayer-Konzerns im Boden; jetzt als Vorhaben der abgespaltenen Covestro AG. Das Oberverwaltungsgericht bereitet die Verhandlung vor.

 Die  CO-Pipeline ist längst im Boden, doch nicht in Betrieb. Das Archivbild von 2007 zeigt die Verlegung auf Duisburger Gebiet.

Die  CO-Pipeline ist längst im Boden, doch nicht in Betrieb. Das Archivbild von 2007 zeigt die Verlegung auf Duisburger Gebiet.

Foto: dpa/Horst Ossinger

Auf 67 Kilometer Länge liegen die bis 2011 in Langenfeld, Monheim und anderen Städten verlegten Rohre der umstrittenen Kohlenmonoxid-Leitung der – ehemaligen Bayer-Tochter – Covestro im Boden. Doch ob diese so genannte CO-Pipeline jemals in Betrieb gehen wird, steht in den Sternen. Das Verfahren hängt beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster, seit es vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe im Januar 2017 dorthin zurückverwiesen wurde. „Mitte des Jahres steht die mündliche Verhandlung an“, berichtete OVG-Sprecherin Dr. Gudrun Dahme auf Anfrage unserer Zeitung. Dem Vernehmen nach soll dieser Termin Ende August sein. Richterin Dahme geht davon aus, dass in dieser Verhandlung über das komplexe Thema nicht nur beraten, „sondern auch entschieden“ werde. Seit es vor etwa 14 Jahren öffentlich bekannt wurde, erhitzt dieses Großprojekt die Gemüter.

So fing alles an Unter der Überschrift „Unsichtbare Gefahr?“ berichtete die Rheinische Post am 23. März 2006 über das Vorhaben des Bayer-Konzerns. Kohlenmonoxid (chemische Formel: CO) ist ein geruchloses, hochgiftiges und explosives Gas. Die 67 Kilometer lange CO-Pipeline zwischen den Bayer-Standorten Dormagen und Krefeld-Uerdingen sei ein unverzichtbarer Leitungsverbund, argumentierte und argumentiert indes der Chemiekonzern. Ohne ihn sei eine stets abgesicherte Versorgung der Kunststoff-Produktion in Uerdingen mit dem in Dormagen anfallenden Rohstoff Kohlenmonoxid nicht möglich. Nach der Veröffentlichung in unserer Zeitung kam der Widerstand ins Rollen und hält bis heute an.

CO-Pipeline: Gericht entscheidet im August
Foto: Schnettler

Der Widerstand Nach Meinung der zahlreichen Gegner entlang der Trasse bedeutet eine Inbetriebnahme der CO-Pipeline ein inakzeptabel hohes Risiko. Sie haben wie etwa der Hildener Dieter Donner oder der Monheimer Erwin Schumacher Angst vor dem geruchlosen, hochgiftigen und explosiven Gas und sprechen von einer „Todeszone“. Donner und Schumacher koordinieren die „Stopp-Bayer-CO-Pipeline“-Initiativen in der Region und werden nach eigenen Worten zu der bevorstehenden OVG-Verhandlung nach Münster fahren. Hunderttausende haben gegen die Röhre unterschrieben, die bis zu 20 Meter an Häuser heranreicht. Stadträte, Bürgermeister und der Landrat des Kreises Mettmann kämpfen an ihrer Seite.

Klagen Drei dieser Gegner, die Langenfelder Brüder Heinz und Klaus Schiefer sowie der – 2015 gestorbene – Monheimer Landwirt Heinz-Josef Muhr, hatten fristgerecht gegen die Düsseldorfer Bezirksregierung und die 2007 von ihr erteilte Genehmigung (Planfeststellung) geklagt. Die Städte Monheim und Ratingen unterstützen nach Angaben des Düsseldorfer Rechtsanwalts Dr. Jochen Heide die von ihm weiterhin vertretene Klage der Landwirtsfamilie Muhr. „Die Zusammenarbeit mit diesen und anderen Städten ist sehr gut. Sie unterstützen uns und die Kläger logistisch.“ Nach Donners Angaben gibt es insgesamt mehr als 40 Klagen gegen die CO-Pipeline und damit verbundene Enteignungen von Grundstücken.

Gerichtsverfahren Nach einem Urteil des OVG vom Dezember 2007 durfte Bayer seine umstrittene Kohlenmonoxid-Pipeline zwar bauen, allerdings nicht betreiben. Die OVG-Richter monierten Anfang 2008 unter anderem, dass bislang unklar ist, warum die CO-Pipeline eine derart große Bedeutung für die Allgemeinheit hat, dass eine Enteignung von Privateigentum gerechtfertigt ist. In der Vereinbarung geht der Bayer-Konzern eine Reihe von Verpflichtungen ein. So wird festgeschrieben, dass das Leverkusener Chemieunternehmen in den ersten fünf Jahren nach Inbetriebnahme der Pipeline 200 Millionen Euro in den Industriestandort NRW investieren muss. Außerdem wurde festgelegt, wie viel klimaschädliches Kohlendioxid von der Bayer-Tochter Material Science bei der Herstellung des in der Kunststoff-Produktion benötigten Kohlenmonoxids eingespart werden soll. Im Mai 2009 schmetterte das Düsseldorfer Verwaltungsgericht einen Eil-Antrag der Bayer Material Science AG (BMS) auf rasche Inbetriebnahme der Gasleitung ab. Vor allem nachträgliche, von der Bezirksregierung im März 2009 genehmigte Änderungen bei den Schutzmatten gegen Bagger-Angriffe und bei der Rohrdicke fanden die Missbilligung der Richter. Durch diese Änderungsbescheide habe sich „die Sicherheitslage ... nicht verbessert, sondern verschlechtert“. Im August 2014 überwies das OVG ans Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe, weil es das Ganze für verfassungswidrig hielt. Doch die Verfassungsrichter in Karlsruhe folgten dem OVG im Januar 2017 nicht. Die Münsteraner Richter hätten in ihrem Vorlagebeschluss nur unzureichend begründet, dass das Rohrleitungsgesetz verfassungswidrig sei. Nun soll das OVG also selber entscheiden.

Planänderungsbeschluss Für die wohl Ende August anstehende Verhandlung hatte das OVG von der Bezirksregierung einen Planänderungsbeschluss verlangt. Den reichte die Behörde im August 2018 nach. Langenfelds Bürgermeister Frank Schneider (CDU) kritisierte danach heftig, dass die Bezirksregierung diesen Beschluss zum Projekt der Covestro AG (vorher Bayer Material Science) nach mehr als sechs Jahren Verfahrensdauer ohne wesentliche Auflagen erteilt habe. Mit ihrem Beschluss auf 236 Seiten ohne wesentliche Auflagen wische die Bezirksregierung mehr als 20.000 Einwendungen gegen die Pipeline vom Tisch, so Schneider. Er vermute, dass die Bezirksregierung den eigenen Planfeststellungsbeschluss zur CO-Pipeline von 2007 nicht in Frage stellen wollte, um gegenüber Covestro nicht angreifbar zu sein. Immerhin könne nun das gerichtliche Verfahren beim OVG Münster weitergeführt werden, das so Schneider wörtlich „hoffentlich mit einem krachenden Urteil dem CO-Pipeline-Projekt ein Ende setzt“. Die Stadt Langenfeld werde die Kläger gegen dieses Projekt bis zur letzten Instanz unterstützen. Nach Donners Angaben soll es mittlerweile rund 24.000 Einwendungen zu dem Planänderungsbeschluss geben. Und Klägeranwalt Heide wundert sich nach eigenen Worten „über die hohe Zahl von 30 bis 35 Änderungen aufgrund von nachgebesserten Mängeln aller Art seit dem ursprünglichen Planfeststellungsbeschluss vom Februar 2007. Das ist wohl deutschlandweit einmalig!“

Das sagt der Bayer-Konzern Bayer hatte seine Kunststoffsparte (Material Science) 2015 abgespalten und als Covestro AG an die Börse gebracht. Covestro hat die fertige CO-Pipeline laut Produktionsvorstand Klaus Schäfer derzeit mit Stickstoff gefüllt, um sie vor Rost zu schützen, und überwacht sie. Sollte das OVG grünes Licht für die Kohlenmonoxid-Leitung geben, würde es noch dauern, bis sie tatsächlich in Betrieb gehen kann. Denn Covestro hat sich verpflichtet, aus Sicherheitsgründen eine zweite Geo-Grid-Matte einzupflügen. Diese soll verhindern, dass etwa Bagger bei Bauarbeiten versehentlich die Pipeline beschädigen.

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