Kommentar Bürgerlicher Wert
Düsseldorf · Wer ein Kreuz im Gericht haben will, kann es sich ja mitbringen", die Aussage der NRW-Justizministerin bei der Diskussion um die Kreuze im neuen Düsseldorfer Land- und Amtsgericht zeigt eine bedauerliche Ratlosigkeit und ein fragwürdiges Verständnis von Glaubensfreiheit.
10.03.2010
, 12:45 Uhr
Das Kreuz ist kein Glücksbringer oder Talisman, es ist sogar mehr als ein religiöser Kultgegenstand. Im Wissen um die Ursprünge unserer abendländischen Kultur und die daraus abgeleiteten Grundrechtsnormen hat das Kreuz einen bürgerlichen Wert. Wenn ich Religionsfreiheit als Freiheit des öffentlichen Raums von christlichen Symbolen interpretiere, bekommt der Begriff einen negativen Klang. mmo