Langenfeld/Monheim Behörde weist auf geschützte Schwalben hin

Langenfeld/Monheim · Zurzeit häufen sich Meldungen, dass verbotswidrig Nester an Häuserfronten abgeschlagen werden.

Schwalben und Mauersegler sind besonders geschützt. Darauf weist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Mettmann hin. Laut Kreissprecherin Daniela Hitzemann bekomme die Behörde zurzeit gehäuft Kenntnis, "dass aus unterschiedlichsten Gründen die Nester von Schwalben an den Häuserfronten abgeschlagen werden und die Nutzung von Mauerspalten für Mauersegler verhindert wird". Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sei es verboten, die Nester zu beschädigen oder zu zerstören. "Verstöße werden mit einer Geldbuße belegt."

Der Schutzstatus für Schwalben- und Mauerseglernester gilt laut Hitzemann ganzjährig. "Also auch dann, wenn die Nester vorübergehend nicht benutzt werden." Der Zugang dürfe auch nicht durch Baugerüste, Netze oder Folien versperrt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen sei jedoch vor Bau- und Sanierungsarbeiten eine Befreiung von den Verboten möglich. Einen wirksamen Schutz für Hausfassaden gegen Verschmutzung durch Schwalbenkot bieten Bretter, die etwa 40 Zentimeter unter den Nestern angebracht werden und den Kot auffangen. Übrigens: Schwalben und Mauersegler am Haus dezimieren lästige Insekten wie Mücken, Fliegen und Blattläuse.

Näheres bei der Unteren Naturschutzbehörde, Tel. 02104 - 992815

(mei)
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