Langenfeld Bald Plädoyers im Wehrhahn-Prozess

Langenfeld · Düsseldorfer Landgericht schließt die Beweisaufnahme nach Vernehmung einer Zeugin ab.

Im Wehrhahn-Prozess könnte noch im Juli, also fast auf den Tag genau 18 Jahre nach dem Bombenanschlag auf eine Gruppe überwiegend jüdischer Sprachschüler, das Urteil gesprochen werden. Das ergibt sich aus dem jüngsten Verhandlungstag gegen den wegen zwölffachen Mordversuchs angeklagten Ex-Soldaten (52). Fast fünf Monate nach Prozessbeginn will das Landgericht Düsseldorf die Beweisaufnahme förmlich schließen. Erst am 3. Juli wird das Verfahren fortgesetzt, dann vermutlich mit den Schlussplädoyers.

Laut Anklage soll der 52-Jährige damals mit einer Rohrbombe aus Fremdenhass zehn von zwölf Sprachschüler teils schwer verletzt haben, eine Frau verlor durch einen Metallsplitter ihr ungeborenes Baby. Er bestreitet jede Tatbeteiligung. Die letzten drei Zeugen hat das Schwurgericht jetzt zu Wort kommen lassen, darunter auch eine 57-jährige Anwohnerin. Sie hatte einst gemeldet, dass der Angeklagte sich kurz nach dem Anschlag in Tatortnähe herumgedrückt habe und auffällig unruhig gewesen sei. Auch in den nächsten Morgenstunden sei er wieder dort gewesen, habe Polizisten mit Kaffee bedient.

Nun bestätigte sie diese Details und versicherte, sie habe das "nicht koscher" gefunden: "Ich dachte sofort, dass jemand doch immer zurückkehrt an den Tatort, aber das ist nur meine persönliche Interpretation." Viel mehr war von ihr nicht zu erfahren. Auf die Frage, wo sie wohne, bekam der Richter die Antwort: "Zuhause." Und als sie den Militaria-Laden des Angeklagten beschreiben sollte, den es damals gegenüber ihrer Wohnung gab, zischte sie: "Da boxte der Papst im Kettenhemd", womit sie meint, dass es chaotisch zugegangen sei.

Am Tattag sei sie per Fahrrad auf Einkaufstour nahe dem Tatort vorbeigekommen, habe "einen Knall gehört", sich erst aber nicht darum gekümmert. Auf dem Rückweg jedoch habe sie dann eine blutüberströmte Frau gesehen, berichtete die 57-Jährige nun plötzlich unter Tränen. Für die Richter ist damit die Liste der tatrelevanten Zeugen und der Gutachter abgearbeitet.

(wuk)
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