Monheim Bald gibt es auch Feste auf der Marienburg

Monheim · Monheims Stadtrat stimmt für eine Bebauungsplan-Änderung, wonach auch private und geschäftliche Feiern zulässig sein sollen.

 Die Marienburg ist wegen ihres romantischen Ambientes bei Veranstaltern von Festen und Tagungen beliebt.

Die Marienburg ist wegen ihres romantischen Ambientes bei Veranstaltern von Festen und Tagungen beliebt.

Foto: RP/Alexander Opherden

Ein Thema, das die Verwaltung einmal mehr kurzfristig auf die Tagesordnung der Ratssitzung gesetzt hatte,  erregte am Mittwochabend die Gemüter: Der für das Tagungs- und Konferenzzentrum Marienburg geltende Bebauungsplan  soll geändert werden. Dort sollen künftig auch solche Nutzungen zuzulassen werden, die zwar bereits stattfinden, aber in den Festsetzungen bisher nicht aufgeführt sind: Hochzeiten, private Geburtstage oder Familienfeiern, Firmenevents, Sommerfeste oder Weihnachtsfeiern.  „Wir passen den Text an den derzeitigen Betrieb an,“ erklärte Stadtplaner Thomas Waters. Denn diese Fest- und Freizeitaktivitäten gehören nicht im engeren Sinn zu einem Tagungs- und Konferenzzentrum.  Außerdem werde eine Fläche für Nebenanlagen festgelegt, wo unter anderem ein Zelt für Grillseminare aufgestellt wird.

Sowohl SPD als auch Grüne forderten, dass für diese Nutzungsausweitung  ein neues Schallschutzgutachten erstellt werden müsse, denn das 2014 für die Nutzung als Tagungs- und Konferenzzentrums angefertigte Gutachten berücksichtige lediglich die damit einhergehenden spezifischen Emissionen  - bei Tage. CDU, SPD und FDP forderten eine Vertagung der Angelegenheit, weil diese eigentlich im Fachausschuss beraten werden müsste. „Der tagt aber erst wieder im November“,so Bürgermeister Daniel Zimmermann.

Markus Gronauer (CDU) empfand die Eile, mit der „hier Fakten geschaffen werden sollen“, als anrüchig, weil derzeit ein rechtliches Verfahren zwischen dem Betreiber und einem Anwohner anhängig sei. Offenbar sei der Nachbar gerade gegen die nicht durch den Bebauungsplan gedeckten Nutzungen der Marienburg vor Gericht gezogen, erklärte Werner Goller (SPD). Die von Bürgermeister Zimmermann als „Konkretisierung“ bezeichneten zusätzlichen Textelemente entsprächen einer erheblichen Nutzungserweiterung. Das Verwaltungsgericht habe die Klage im Eilverfahren abgewiesen, teilte Waters mit. Der Nachbar habe sich nicht durchsetzen können. Er betonte, dass solch ein Sonderbaugebiet wie die Marienburg sehr komplex sei, weil hier die Kommune – anders als bei den normierten Baugebieten – mit festgelegten Katalogen die zulässigen Nutzungen selber formulieren müsse. Dabei komme es auf rechtssichere Begriffe an. Die Behauptung, die Veranstaltungen würden ausgeweitet, wies er entschieden von sich. Während Günter Bosbach (CDU) beklagte, dass hier die Interessen des Betreibers einseitig vertreten würden, erklärte der Stadtplaner, dass die Erhaltung und Wiederbelebung der denkmalgeschützten Anlage auch im Interesse der Stadt sei. Die Bebauungsplanänderung sollte auch im Interesse des Klägers vor Beginn des Hauptverfahrens vor dem Verwaltungsgericht erfolgen erläuterte die Peto-Fraktionsvorsitzende Lisa Pientak. „So kann die Rechtmäßigkeit der Änderung direkt im Verfahren geprüft werden.“ Andernfalls  müsste der Kläger nochmal vor Gericht ziehen. Während die kleinen Parteien mit ihrem Vertagungsantrag an der Peto-Mehrheit scheiterten, stimmten die Grünen mit Peto der Bebauungsplan-Änderung zu, die SPD war dagegen; CDU und FDP enthielten sich.

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