Langenfeld Baby geschüttelt: Bewährungsstrafe für den Vater

Langenfeld · Krämpfe schüttelten den sieben Wochen alten Säugling aus Hilden, als der Notarzt ihn am Karnevalssonntag auf die Intensivstation eines Solinger Krankenhauses brachte. Bei einer Kernspinnuntersuchung stellten die Ärzte Blutgerinsel auf der Hirnhaut fest. Ein Augenarzt diagnostizierte extreme Blutungen auf beiden Netzhäuten. Diagnose: ein Schüttteltrauma. Hinzu kamen verschorfte Wunden an den Händen. Für die Ärzte war klar: Emilio ist misshandelt worden.

Sie sprachen mit den Eltern und alarmierten die Polizei. Gestern wurde der 24 Jahre alte Vater des Säuglings, der in Hilden lebende S., vom Amtsgericht Langenfeld wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen zu neun Monaten Haft verurteilt. Der Richter setzte die Strafe für zwei Jahre zur Bewährung aus. Zudem muss der Vater 250 Stunden Sozialdienst leisten. Bei allen Vernehmungen hatte S. bestritten, seinen neugeborenen Sohn "geschüttelt" zu haben. Erst vor Gericht änderte er seine Aussage.

Zum einen habe er den Säugling am Vortag aus Versehen mit dem Kopf gegen einen Türrahmen gestoßen. Als das Kind dann am 2. März, am Sonntagmittag plötzlich um Luft rang und blau anlief, habe er es kurz geschüttelt und dann aber sofort mit der Ersten Hilfe begonnen, bis der Notarzt kam. Aus der Sicht der Staatsanwältin, des Richters und der Schöffen versuchte S. damit gestern, die Verletzungen seines Sohnes zu erklären. Geglaubt wurde ihm nicht. Die Mutter des Babys, 19 Jahre alt, auszubildende Zahnarzthelferin und seit drei Monaten getrennt von S.

lebend, erzählte mit leiser Stimme vom Karnevalswochenende, erwähnte dabei den angeblichen Schüttler aber nicht. Das heute elf Monate alte Baby ist derzeit bei einer Hildener Pflegefamilie untergebracht. Nach Angaben von Ärzten hat er keine bleibenden Schäden zurückbehalten. Dies sei aber ein Glücksfall. Vor dem Gerichtssaal umarmten die jungen Eltern einander. In seinen Schlussworten sagte der Angeklagte S., er wolle alles tun, um die Familie wieder zusammenzubringen und das Sorgerecht für den Jungen zurückzubekommen.

Seine Schulzeit hat er ohne Abschluss abgebrochen, eine Ausbildung nie gemacht und ist derzeit arbeitslos. Mit dem Urteil blieb der Richter unter dem von Staatsanwaltschaft geforderten Strafmaß von einem Jahr, verdoppelte aber die Zahl der Sozialstunden. Das Gericht hielt die Tat für erwiesen. Da sei etwas sehr Schlimmes geschehen. Deshalb könne man nicht von einer Strafe absehen, so wie es die Verteidigerin gefordert hatte. Positiv für den Angeklagten wurde gewertet, dass er keinerlei Vorstrafen hat und sich künftig um die Familie bemühen will.

Negativ, dass er die Tat nicht zugeben wollte. Die Verteidigerin ließ offen, ob sie gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen wird.

(dne)
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