Monheim/Düsseldorf Artistin erhält nur 500 Euro Schmerzensgeld

Monheim/Düsseldorf · Eine junge Studentin aus Monheim verklagt den Kleingartenverein "Grüner Grund" auf 9000 Euro Schmerzensgeld, weil sie bei einer Artistennummer gestürzt ist und sich den Ellbogen zertrümmert hat. Was genau ist passiert?

Am 30. August 2014 veranstaltete der Kleingartenverein ein Sommerfest. Dazu eingeladen ist auch die Studentin. Sie zeigt dort an einem Vertikaltuch ihr akrobatisches Können. Bezahlt wird sie für den Auftritt nicht. Bei den beiden Freundinnen der Klägerin, die mit ihren Auftritten vor der Verletzten dran sind, läuft noch alles glatt. Als die Klägerin nun aber am Vertikaltuch hängt, löst sich eine Haltevorrichtung und die Artistin stürzt. Sie bricht sich den rechten Ellbogen, der Radialkopf muss entfernt werden, ein Scharnier wird am Knochen befestigt und die Physiotherapie im Anschluss dauert drei Monate. Die Schmerzen sind bis heute nicht weg, auftreten kann sie nicht mehr.

Für die Richterin am Landgericht Düsseldorf ist der Fall erst einmal klar: Der Kleingartenverein habe kontrollieren müssen, ob alles richtig befestigt sei, der Verein sei Veranstalter und hafte. Dann wird der Prozess aber kurios und die Frage nach der Schuld zu einem Rätsel; denn niemand weiß, wer genau das Vertikaltuch an der Decke des Vereinsheims befestigt hat. Die Vorsitzenden des Kleingartenvereins weisen die Schuld von sich, da der einzige Haken, den sie angebracht hätten, immer noch unbeschadet am Unfallort hängt. Die Verletzte kann sich ebenfalls nicht erinnern, weil sie, als sie im Vereinsheim ankam, alles schon vorbereitet vorfand. Eine Zeugin klärt dann aber auf, dass sie die Befestigung im Beisein der Studentin geändert habe, weil die ihr mitgebrachtes Tuch benutzen wollte. Da nun aber immer noch niemand genau verstand, was kaputt gegangen ist und welche Befestigungsteile von welchen Personen stammen, ließ die Richterin je eine Zeichnung der Befestigung anfertigen. Erst jetzt wird allen Anwesenden klar, dass die drei aufgetretenen Akrobatinnen die Befestigung und den Austausch des Vertikaltuchs in Eigenregie übernommen haben. Erworben hatten die drei jungen Frauen ihre artistischen Fähigkeiten im Schulzirkus der Peter-Ustinov-Gesamtschule. Da die Richterin unter diesen Bedingungen keinen gesicherten Haftungsrahmen sah, bot sie den Parteien unter Ausschluss irgendwelcher Schuldzuweisungen an, sich auf eine geringe Vergleichssumme von 500 Euro zu einigen. Diese Summe zahlt der Kleingartenverein der Klägerin nun als Anerkennung der Verletzungen. Sie ist weder ein Schuldeingeständnis, noch eine anerkannte Schmerzensgeldsumme. Die Gerichtskosten indes muss zu 95 Prozent die Klägerin übernehmen.

(rads)
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