Langenfeld/monheim Anklage: „versuchter Totschlag“

Düsseldorf · Vor dem Landgericht muss sich ein 17-Jähriger wegen einer Messerstecherei am Rosenmontag in Monheim sowie weiterer Gewalttaten verantworten. Das Urteil in diesem nicht-öffentlichen Verfahren soll am 28. August fallen.

Mit vier Messerstichen in die Brust hatte ein 17-Jähriger nach dem Monheimer Rosenmontagszug im Februar einen 16-Jährigen an der Friedrichstraße schwer verletzt. Wegen versuchten Totschlags und weiterer Gewalttaten in Langenfeld und Monheim wird ihm jetzt vor dem Düsseldorfer Landgericht unter Ausschluss der Öffentlichkeit der Prozess gemacht. Das Urteil soll am kommenden Montag fallen.

Nach der Anklage soll der 17-Jährige angetrunken gewesen sein, als er nach dem Zoch beim Feiern in einer Kneipe mit dem 16-Jährigen wegen eines Mädchens in Streit geriet. Die Rangelei setzten sie auf der Straße fort. Erzürnt soll der 17-Jährige aus der Wohnung seiner Schwester ein Küchenmesser geholt und gedroht haben, den Anderen abstechen zu wollen. Tatsächlich rammte er das Schälmesser seinem Widersacher in die Brust, die Klinge drang aber nicht allzu tief ein. Weil der Messerstecher den Tod des 16-Jährigen laut Staatsanwaltschaft aber „zumindest billigend in Kauf genommen“ habe, ist er des versuchten Totschlags angeklagt.

13-jährigen Jungen beraubt

Auch Raub wird dem jungen Mann vorgeworfen. Am zweiten Weihnachtsfeiertag 2005 soll er zur Mittagszeit am S-Bahnhof Langenfeld-Berghausen gemeinsam mit drei nicht ermittelten Gleichaltrigen einen 13-Jährigen bedroht und dessen Handy erbeutet haben. Vor dem Überfall an der Bushaltestelle war das Räuber-Quartett dem Jungen aus der S 6 gefolgt.

Noch zwei weitere Gewalttaten hält die Staatsanwaltschaft dem 17-Jährigen vor: Im Juni 2005 soll er am S-Bahnhof Langenfeld einen Gleichaltrigen, den er vom Sehen her kannte, unvermittelt von hinten auf den Kopf geschlagen und danach mehrfach auf ihn eingeprügelt haben. Weil ein Schaffner am Bahnsteig einschritt, kam das Opfer mit Beulen und einer Kratzwunde davon. Und eine Woche vor der Bluttat vom Rosenmontag soll der Angeklagte einen jungen Mann an dessen Wohnungstür angegriffen haben. Den Versuch des 17-Jährigen, mit einem Jagdmesser zuzustechen, habe das Opfer zwar abwehren können, zog sich aber dabei eine Schnittverletzung am Handrücken zu.

(RP)
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