Langenfeld/Monheim ADAC: Bei Autokorsos die StVO beachten
Langenfeld/Monheim · Auch bei Autokorsos ist die Straßenverkehrsordnung nicht außer Kraft gesetzt. Darauf weist vor dem Fußball-EM-Viertelfinale Deutschland gegen Griechenland am Freitag der ADAC hin. So müssen sich alle Auto-Insassen trotz überschwänglicher Freude anschallen.
20.06.2012
, 00:00 Uhr
Bei einem Unfall hafte die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. "Passiert den Mitfahrern etwas, haftet daneben in der Regel der Fahrer für den Schaden", betont der ADAC. Liege die Schuld aber eindeutig beim Mitfahrer (z. B. nicht angeschnallt), könne dies zu einer Mithaftung führen.