Langenfeld/Monheim ADAC: Bei Autokorsos die StVO beachten

Langenfeld/Monheim · Auch bei Autokorsos ist die Straßenverkehrsordnung nicht außer Kraft gesetzt. Darauf weist vor dem Fußball-EM-Viertelfinale Deutschland gegen Griechenland am Freitag der ADAC hin. So müssen sich alle Auto-Insassen trotz überschwänglicher Freude anschallen.

Autokorso und Rudelgucken im Langenfelder Freizeitpark
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"Wer sich aus dem Fenster oder Schiebedach lehnt, kann mit einem Verwarnungsgeld von mindestens 30 Euro bestraft werden", mahnt der ADAC. Bei Überbelegung von Autos seien zudem Bußgelder von bis zu 80 Euro sowie drei Punkte in Flensburg möglich.

Bei einem Unfall hafte die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. "Passiert den Mitfahrern etwas, haftet daneben in der Regel der Fahrer für den Schaden", betont der ADAC. Liege die Schuld aber eindeutig beim Mitfahrer (z. B. nicht angeschnallt), könne dies zu einer Mithaftung führen.

(RP/rl)
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