Langenfeld 30 000 Euro für Altersvorsorge veruntreut

Langenfeld · Das Amtsgericht hat gestern einen Langenfelder wegen Betrugs zu mehr als zwei Jahren Haft verurteilt.

Das Amtsgericht verurteilte gestern einen 41-jährigen Mann in fünf Betrugsfällen und zwei Fällen von Urkundenfälschung. Er hatte insgesamt rund 80 000 Euro unterschlagen.

Da der 41-jährige Langenfelder eine Zeit lang in der Finanzbranche tätig war, warb er bei verschiedenen Personen damit, dass er für die Anlage ihres Geldes günstige Konditionen erwirken könne. Um seinen Äußerungen Glaubwürdigkeit zu verschaffen, fälschte er Schreiben und Zinsbestätigungen von Banken. So auch im Falle eines Ehepaares. Der Mann und die Frau sagten am Donnerstag aus, dass sie seit rund zehn Jahren ein enges freundschaftliches Verhältnis mit dem Angeklagten gepflegt hätten: "Wir haben von seiner Tätigkeit in der Finanzbranche gewusst und wandten uns deshalb bezüglich unserer Altersvorsorge an ihn." Erst gaben sie ihm 20 000 Euro, später weitere 10 000 Euro, die er anlegen sollte. Tat er aber nicht.

Ähnlich verlief es in anderen Fällen. Einmal bekam er die Summe von 50 000 Euro - auch dieses Geld veruntreute er. Der Angeklagte gestand alle Taten. Bereits im Jahr 2013 war er in einem ähnlichen Fall schuldig gesprochen worden. "Es war ein Teufelskreis. Ich musste meine Schulden von dem Verfahren ausgleichen und brauchte Geld", rechtfertigte sich der Angeklagte. Dessen Verteidiger führte zudem an, dass sein Mandant von seiner Großmutter die Zusage erhalten habe, dass sie ihm das nötige Geld geben werde. Besagte Großmutter konnte nicht als Zeugin auftreten, da sie demenzkrank ist.

Da Zeugen die Aussage hinsichtlich alten Dame bestätigten, verwies der Richter darauf, dass die versuchten Schadenswiedergutmachungen durch die Großmutter Berücksichtigung finden würden. Das umfassende Geständnis wurde ebenfalls zugunsten des Angeklagten gewertet. Demgegenüber standen jedoch vor allem die hohen Schäden, "die sogar die Lebensplanung von Menschen durcheinandergebracht haben", wie der Richter in seiner Urteilsbegründung betonte. Zudem habe das Gericht keine Notlage erkennen können, aus der heraus die Handlungen begangen wurden. Ebenso habe eine plausible Erklärung für den Verbleib des ganzen Geldes gefehlt. Das Urteil lautete daher: Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten, ohne Bewährung.

(aks)
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