Verwaltungsgericht gibt Schule recht Warum ein Schüler aus dem Kreis Heinsberg nicht mit auf Klassenfahrt darf

Kreis Heinsberg · Eine Gesamtschule aus dem Kreis Heinsberg hat einen Schüler nicht mit auf die gemeinsame Klassenfahrt genommen. Innerhalb eines Monats hatte er acht Klassenbucheinträge bekommen. Warum die Entscheidung der Schule rechtens ist.

 Alle genießen die Klassenfahrt – nur einer nicht: wegen mehrfachen Fehlverhaltens. Das Urteil dürfte viele Schulleitungen interessieren.

Alle genießen die Klassenfahrt – nur einer nicht: wegen mehrfachen Fehlverhaltens. Das Urteil dürfte viele Schulleitungen interessieren.

Foto: dpa/Peter Endig

Die sechsten Klassen einer Gesamtschule aus dem Kreis Heinsberg gingen am Dienstag auf Klassenfahrt – mit einer Ausnahme. Ein Schüler musste zu Hause bleiben. Dass der Ausschluss von einer Klassenfahrt bei Fehlverhalten rechtens sei, hatte das Verwaltungsgericht Aachen am Tag zuvor per Eilbeschluss bestätigt.