Wegberg Umweltverbände gegen Biogas-Pläne

Wegberg · Der Streit um die geplante Biogasanlage in Gripekoven spitzt sich zu. Umweltverbände lehnen den Bau der Anlage an diesem Standort strikt ab. Die am Projekt beteiligte Gelsenwasser AG fordert eine Versachlichung der Diskussion.

 Auf dem Betriebsgelände von Franz-Willi Caspers in Wegberg-Gripekoven soll die größte Biogasanlage in Nordrhein-Westfalen entstehen. Vorgesehen ist die Produktion von drei Millionen Kubikmeter Bioerdgas. Damit könnte der Gesamtenergiebedarf für 2000 vierköpfige Familien pro Jahr erzeugt werden.

Auf dem Betriebsgelände von Franz-Willi Caspers in Wegberg-Gripekoven soll die größte Biogasanlage in Nordrhein-Westfalen entstehen. Vorgesehen ist die Produktion von drei Millionen Kubikmeter Bioerdgas. Damit könnte der Gesamtenergiebedarf für 2000 vierköpfige Familien pro Jahr erzeugt werden.

Foto: Jürgen Laaser

Bevor der Wegberger Stadtrat am 18. Dezember darüber abstimmt, ob in Gripekoven die größte Biogasanlage in Nordrhein-Westfalen gebaut wird, werben Befürworter und Gegner des Vorhabens für ihre jeweiligen Standpunkte. Während die Umweltverbände BUND und Nabu den geplanten Standort der Biogasanlage in einer Pressemitteilung als "ökologisch unsinnig" bezeichnen und ihn strikt ablehnen, fordert die an dem Projekt beteiligte Gelsenwasser AG eine Versachlichung der Diskussion.

Wegberg: Umweltverbände gegen Biogas-Pläne
Foto: bsen/pke (Archiv)

Die Biogasanlage soll unmittelbar neben dem Naturschutzgebiet Mühlenbruch entstehen. Dieses Feuchtgebiet, dessen Mühlenbach die Grenze zwischen Mönchengladbach und Wegberg darstellt, ist Bestandteil des Naturparks Maas-Schwalm-Nette. Frauke Schnoor, Sprecherin der Umweltverbände BUND und Nabu, weist in einer Pressemitteilung darauf hin, dass die Feuchtgebiete des Naturparks ein zusammenhängendes Netz von besonderer ökologischer Bedeutung aufweisen, auf das die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) der Europäischen Union (EU) angewandt werde. Das FFH-Feuchtgebiet Mühlenbruch beherberge streng geschützte, seltene Tier- und Pflanzenarten (Rote-Liste-Arten), die nur noch in derartigen Feuchtgebieten leben und vorkommen. Bei Eingriffen in FFH-Gebiete müssen laut Mitteilung von BUND und Nabu die Umweltverträglichkeitsprüfungen durchgeführt werden, wobei ein grundsätzliches Verschlechterungsverbot gelte. Dabei sei es egal, ob ein Vorhaben direkt im Gebiet oder von außen seinen Einfluss auf das FFH-Gebiet ausführt. Lässt sich eine erhebliche Beeinträchtigung nachweislich nicht ausschließen, ist das Vorhaben unzulässig — und das sehen die Umweltverbände im Fall der geplanten Biogasanlage als gegeben an. Denn die Emissionen, die im Falle der Biogasanlage auf das Mühlenbruch einwirken würden, hätten nach Ansicht der Umweltverbände eine Schädigung und Zerstörung des FFH-Gebiets zur Folge.

Die Gesellschafter der geplanten Biogasanlage bestreiten das. "Im Zentrum der Projektidee steht der Nachweis, dass die Herstellung von Biogas unter den Anforderungen des Grundwasserschutzes sowie selbstverständlich unter Einhaltung aller Umweltauflagen möglich ist", sagt Dr. Bernhard Klocke von der Gelsenwasser AG. Sein Unternehmen gehört mit der Stadtwerke Wesel GmbH, dem Biogasanlagenbauer PlanET (Vreden) sowie dem auf Biogas spezialisierten Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen Arcanum Energy (Unna) der "Arbeitsgemeinschaft Nachhaltiges Biogas" (Arge Biogas) an. Die Arge Biogas will das von der geplanten Biogasanlage Caspers in Gripekoven erzeugte Biogas abnehmen, vor Ort auf Erdgasqualität aufbereiten und in das Erdgasnetz der NEW einspeisen.

Aus Sicht von Frauke Schnoor von den Umweltverbänden ist das Mühlenbruch aus einem weiteren Grund noch von besonderer politischer Bedeutung: "Durch die Grundwasserabsenkungen in Folge des Braunkohleabbaus drohte das Mühlenbruch trocken zu fallen. Im Rahmen des MURL-Konzepts wurde die Firma Rheinbraun 1989 verpflichtet, mit Hilfe von Infiltrationsanlagen das Gebiet zu bewässern, um den Grundwasserstand im Bruchgebiet wieder anzuheben. Im Braunkohleplan zu Garzweiler II wurden die Schutzmaßnahmen nochmals verschärft verankert", sagt Schnoor. Rheinbraun und RWE Power seien darin verpflichtet worden, den Status des Feuchtgebiets zu erhalten. Durch ein strenges Kontrollsystem (Monitoring) werde diese Maßgabe überwacht, indem die Grundwasserpegelstände und der Zustand der Pflanzengesellschaften permanent untersucht werden.

Frauke Schnoor ist davon überzeugt, dass das geplante Vorhaben vor diesem Hintergrund gar nicht genehmigungsfähig ist. Nach Angaben der Stadt Wegberg ist die beabsichtigte Planung vorab mit Vertretern der Unteren Landschaftsbehörde und der Unteren Immissionsschutzbehörde (Kreis Heinsberg) erörtert und die grundsätzliche Machbarkeit von dieser Seite attestiert worden.

(RP/jco)
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