Kreis Heinsberg Schonzeit: Bald nur noch Pflegeschnitte erlaubt

Kreis Heinsberg · Der starke Rückschnitt von Hecken ist nur noch bis Ende des Monats möglich. Darauf weist die Kreisverwaltung hin.

Die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Heinsberg weist darauf hin, dass starke Heckenrückschnitte und Heckenrodungen nur noch bis Ende Februar vorgenommen werden dürfen. Ab dem 1. März beginnt die im Bundesnaturschutzgesetz verankerte Schonzeit, welche am 30. September endet: "Innerhalb dieses Zeitraumes ist ein Roden oder starkes Zurückschneiden einer Hecke streng untersagt und kann mit Geldbußen bis zu 10.000 Euro geahndet werden."

Lediglich ein Pflegeschnitt ist laut Kreisverwaltung zulässig, mit dem der jährliche Zuwachs der Hecken zurückgeschnitten werden kann: "Unter jährlichem Zuwachs sind die jungen, äußeren Triebe der Gehölze zu verstehen, welche leicht mittels Heckenschere abgeschnitten werden können. Das Altholz darf im Schonzeitraum nicht zurückgeschnitten werden."

Die Regelung der Schonzeit dient vor allem dem Artenschutz. Besonders Vögel mit ihren Nestern und Jungtieren sollen in der Schonzeit geschützt werden. Aber auch anderen Tierarten bieten Hecken und Gebüsche Fortpflanzungs-, Nahrungs- und Lebensraum. "Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine Thuja- oder um eine Buchenhecke handelt", erläutert die Untere Naturschutzbehörde. Befinden sich Gebüsche und Hecken im Außenbereich oder sogar in einem ausgewiesenen Schutzgebiet, ist bei der Unteren Naturschutzbehörde ein Antrag auf Befreiung zu stellen beziehungsweise eine Eingriffsgenehmigung einzuholen. Möglicherweise ist der Eingriff in Natur und Landschaft dann durch eine Ersatzpflanzung auszugleichen.

Rückfragen nimmt die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Heinsberg entgegen: Anja Schellenberg, Telefonnummer 02452 136122, E-Mail anna.schellenberg@kreis-heinsberg.de; Heiner Molz, Telefonnummer 02452 136154, E-Mail heiner-josef.molz@kreis-heinsberg.de; Michael Sieprath, Telefonnummer 02452 136110, E-Mail michael.sieprath@kreis-heinsberg.de.

(RP)
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