Kreis Heinsberg Neuer Vertrag für das Frauenhaus

Kreis Heinsberg · Der Kreis Heinsberg möchte seine Förderung den geänderten Aufgaben des Trägers SKFM anpassen. Aufgehoben wird dazu der Beschluss von 1997.

Die Förderung des vom Sozialdienst Katholische Frauen und Männer (SKFM) geführten Frauenhauses durch den Kreis Heinsberg soll vertraglich auf neue Füße gestellt werden. Dies empfahl der Kreisausschuss für Gesundheit und Soziales in seiner jüngsten Sitzung einstimmig dem Kreistag. Der Beschluss des Kreisausschusses von 1997 über die Fördermodalitäten wird damit zum 30. Juni 2016 aufgehoben.

Die Verwaltung wurde beauftragt, "mit dem Träger ein den neuen Gegebenheiten und Erfordernissen sowie der geltenden Rechtslage angepasstes Konzept für das Frauenhaus zu entwickeln und eine Leistungs-, Vergütungs- und Prüfungsvereinbarung ... abzuschließen." Einleitend wird jedoch die Notwendigkeit eines Frauenhauses im Kreis ausdrücklich betont. Auch soll der SKFM die Trägerschaft behalten.

Sozialdezernentin Liesel Machat war denn auch bemüht, "Missverständnissen vorzubeugen". Sie betonte "dass der Fortbestand des Frauenhauses seitens der Verwaltung nicht in Frage gestellt wird. Ziel ist es vielmehr, die Finanzierung des Frauenhauses auf eine transparente und an die heutigen Gegebenheiten angepasste, zukunftssichere Grundlage zu stellen." Der Beschluss über die Förderung des Frauenhauses sei vor fast 19 Jahren gefasst worden, die Rahmenbedingungen hätten sich im Laufe der Jahre geändert. "Außerdem ist damals eine Deckelung des Zuschusses beschlossen worden, die nicht mehr auskömmlich ist."

Die Hintergründe für die Neujustierung wurden in einer umfangreichen Unterlage dargelegt. Tenor: Eine Vielzahl neuer und geänderter gesetzlicher Richtlinien haben Schutz und Rechte bedrängter und misshandelter Frauen erheblich verbessert, so dass es immer mehr Betroffenen möglich ist, mit ambulanter Begleitung in einer eigenen Wohnung zu leben oder den Aufenthalt im Frauenhaus zu verkürzen. Konsequenz sind eine zurückgegangene Belegung des Hauses und die Verschiebung der SKFM-Aufgaben. "Präventive und nachgehende Beratungsansätze außerhalb des Frauenhauses rückten immer mehr in das Spektrum des SKFM-Personals", hieß es dazu in der Vorlage. Gleichwohl hätten Kosten und Fördervolumen seit 1997 erheblich zugenommen. Betrug die 1997 festgeschriebene Fördersumme des Kreises bislang 118.620 Euro (bei anfangs 239.284 Euro Gesamtkosten), beziffert der Träger für 2014 ungedeckte Kosten von 208.000 Euro.

In der kurzen Ausschussdiskussion unterstrichen Redner von CDU und SPD die Wertschätzung der Arbeit des bestehenden Frauenhauses, das wichtig bleibe. Der Vorschlag der Verwaltung schien dennoch allen schlüssig. Zustimmung fand die Anregung der SPD, die neu zu erarbeitenden Vereinbarung vor ihrem Inkrafttreten dem Fachausschuss vorzustellen.

(aha)
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