Erkelenz/Karlsruhe "Moralischer Erfolg" für Tagebau-Kläger

Erkelenz/Karlsruhe · Verfassungsbeschwerde gegen Garzweiler II vom Bundesverfassungsgericht zurückgewiesen. RWE darf weiter Braunkohle abbauen, aber: Rechtsschutz der Betroffenen wird gestärkt. Kläger Stephan Pütz ist enttäuscht.

Bundesverfassungsgericht billigt Tagebau Garzweiler
7 Bilder

Bundesverfassungsgericht billigt Tagebau Garzweiler

7 Bilder

RWE kann den Braunkohlentagebau Garzweiler II nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts fortsetzen. Der Erkelenzer Stephan Pütz und die nordrhein-westfälische Umweltschutzorganisation BUND scheiterten mit ihrem Versuch, den Tagebau zu stoppen. Das Gericht stärkte allerdings den Rechtsschutz jener, die von Enteignungen oder Umsiedlungen betroffen sind. Am Rahmenbetriebsplan für den Tagebau hatte das Gericht nichts zu beanstanden.

Der Erkelenzer Bürgermeister Peter Jansen sprach in einer ersten Einschätzung von einem "moralischen Erfolg und einem inhaltlichen Teilerfolg" für die beiden Kläger: "Es ist gar nicht hoch genug einzuschätzen, was Stephan Pütz und der BUND erreicht haben. Neben dem Urteil, von dem sie sich sicherlich etwas anderes erhofft hatten, haben sie einen politischen Denkprozess angestoßen, dass es beim Bewilligungsprozess für einen Tagebau nicht mehr wie seit 30, 40 Jahren nach altem Schema weitergeht. Das ist ihr moralischer Erfolg."

Die Richter wiesen die Klage des Immerathers Stephan Pütz gegen die Enteignung seines Elternhauses ab. Das von ihm geltend gemachte "Recht auf Heimat" sei vom Grundgesetz nicht geschützt, hieß es. Dagegen seien mit der Enteignung einer Obstwiese des BUND bei Otzenrath die Grundrechte des Eigentümers verletzt worden. Das Grundstück wird trotzdem nicht zurückgegeben. Es ist bereits abgebaggert.

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat allerdings den Rechtsschutz gegen Großvorhaben gestärkt, die mit Umsiedlung und Enteignung verbunden sind. Es hieß in Karlsruhe: "Bereits bei der Vorhabenzulassung ist eine Gesamtabwägung aller öffentlichen und privaten Belange erforderlich, die für und gegen das Vorhaben sprechen. Diese Gesamtabwägung ist Aufgabe der Fachbehörden und vorrangig von den Fachgerichten zu überprüfen." Rechtsschutzmöglichkeiten müssten so rechtzeitig ergriffen werden können, so Gerichtsvizepräsident Ferdinand Kirchhof, dass eine ergebnisoffene Prüfung noch realistisch sei. Das geltende Bundesberggesetz weise Defizite auf. Die gelte es zu beheben, so das Gericht.

"Der juristische Kampf gegen den Tagebau hat gerade erst begonnen", hatte Dirk Teßmer, Rechtsanwalt aus Frankfurt, im Dezember 2001 die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Aachen beurteilt, wo sechs Klagen gegen die Zulassung des Rahmenbetriebsplans für Garzweiler I/II als unbegründet beziehungsweise unzulässig abgewiesen worden waren. Am Dienstag ist der Rechtsstreit vor dem Bundesverfassungsgericht zu einem Ende gekommen. Zwischenzeitlich waren die beiden Kläger 2007 auch vor dem Oberverwaltungsgericht Münster ohne Erfolg geblieben.

Ihr erster Erfolg war im April dieses Jahres gewesen, dass das Bundesverfassungsgericht eine mündliche Verhandlung für den 4. Juni anberaumte, um sich mit ihren Verfassungsbeschwerden zu beschäftigen. Mit positiven Eindrücken waren die Erkelenzer Beteiligten nach der mündlichen Verhandlung aus Karlsruhe zurückgekehrt. Sehr ausführlich hätten sich die obersten Richter des Themas angenommen. Mit einem "Gefühl der Hoffnung" war Stephan Pütz am Montagabend mit seiner Frau dann auch in Richtung Karlsruhe unterwegs, wo am Dienstag um 10 Uhr das Urteil verkündet wurde. "Durch den negativen Ausgang sind für mich die Würfel gefallen", sagte der Immerather, der die Grünen im Stadtrat vertritt, am Dienstag, "ich werde meine Umsiedlung jetzt zügig in Angriff nehmen — irgendwann muss ich das Kapitel für mich abschließen und den Blick nach vorne richten."

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort