Wassenberg Legehennen-Betrieb: Ministerium eingeschaltet

Wassenberg · In die Diskussion um den geplanten Legehennenstall für etwa 39 000 Tiere nahe Wassenberg ist das nordrhein-westfälische Umweltministerium eingeschaltet worden. Das erklärte gestern die Landtagsabgeordnete der Grünen, Dr. Ruth Seidl aus Wassenberg. Weil die geplante Stallung neben der rekultivierten Mülldeponie in Rosenthal weiterhin die Gemüter erhitzt, war zuvor bereits für heute, 25. Januar, ab 19 Uhr zu einer Bürger-Informationsveranstaltung in das Forum der Betty-Reis-Gesamtschule am Birkenweg eingeladen worden.

"Der Widerstand in der Bevölkerung gegen dieses Großprojekt zeigt deutlich, dass die Menschen einen solchen Betrieb der Massentierhaltung in ihrer Umgebung ablehnen", schrieb Ruth Seidl gestern in einer Pressemitteilung. Vor Ort hätten fast 50 Prozent der Bürger "aus Gründen des Tierschutzes und der Landschaftserhaltung" gegen das Vorhaben unterschrieben. Sie betonte: "Dieser massive Protest muss ernst genommen werden."

Alle planungsrechtlichen Fragen seien genauestens zu prüfen. Ein wesentlicher Punkt im Verfahren könne das grenzüberschreitende Tourismuskonzept zwischen Wassenberg und Roerdalen sein, auf dessen Grundlage es spezielle schützenswerte Flächen gebe, erklärte die Landtagsabgeordnete einen möglichen Denkansatz und ergänzte: "Vor diesem Hintergrund habe ich das Umweltministerium eingeschaltet und Minister Remmel um Prüfung gebeten, ob für Wassenberg eine ähnliche Regelung wie in der niedersächsischen Kommune Wangerland angewandt werden könne." In der Gemeinde in Friesland hat die Stadt laut Ruth Seidl zum Ziel der fremdenverkehrsbezogenen Entwicklung eine großräumige Fläche für Erholung, Kur und Freizeit im Flächennutzungsplan ausgewiesen und damit Massentierhaltung dort verhindert.

Landtagsabgeordnete stellt Fragen

Als weiteren Denkansatz für die Prüfung hat die Grünen-Politikerin in ihrer Presseerklärung den Schutz der Tiere bei einem Feuer benannt. Die zuständigen Genehmigungsbehörden sollten ihrer Meinung nach im Verfahren ein Brandschutzgutachten einfordern. Darin solle beispielsweise geklärt werden, ob die Tiere bei einem Brand "unter Berücksichtigung ihres natürlichen Fluchtverhaltens rechtzeitig gerettet werden können und ob entsprechende Schutzmaßnahmen seitens des Betreibers geplant sind".

(RP)
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