Kreis Heinsberg Landrat gegen Zwangszuweisung

Kreis Heinsberg · Im Streit um die Entsorgung des Hausmülls wirft Landrat Stephan Pusch der AWA Entsorgung GmbH (Müllverbrennungsanlage Weisweiler) weiterhin vor, im eigenen Interesse und zum Nachteil der Bürger im Kreis Heinsberg auf Zeit zu spielen.

"Natürlich steht der AWA die Vergabebeschwerde als Rechtsmittel zu. Aber wer sonst ständig auf regionale Zusammenarbeit pocht, sollte vielleicht auch mal anerkennen, dass er bei dem Vergabeverfahren der Unterlegene ist", sagte Pusch gestern. Der Landrat geht davon aus, dass es durch die Vergabebeschwerde der AWA zu einer zeitlichen Verzögerung von rund einem halben Jahr kommt.

Derzeit beschäftigt sich die bei der Bezirksregierung Köln angesiedelte Vergabekammer mit dem Streitfall. "Um das Verfahren zu beschleunigen, verzichten wir auf eine mündliche Verhandlung", sagte Pusch. Er geht davon aus, dass für das Jahr 2013 bereits die neuen Entsorgungsverträge Grundlage für die Gebührenberechnung sein. Die Gebühren werden demnach sinken.

Derzeit wird auf Landesebene darüber diskutiert, ob der im Jahr 2010 von der damaligen schwarz-gelben Landesregierung aufgehobene Zuweisungszwang in Zukunft wieder gelten soll. Für den Fall, dass die nordrhein-westfälische Landesregierung den Zuweisungszwang wieder einführt, kündigt Landrat Pusch eine Klage an. Die Kapazitäten der vorhandenen Müllverbrennungsanlagen seien völlig ausreichend, "da kann man nicht ständig das Thema ,Entsorgungssicherheit' ins Feld führen", meint Pusch, der die Zwangszuweisung von Müll an bestimmte Müllverbrennungsanlagen als "ideologischen Dinosaurier" bezeichnet, der wieder ausgegraben werden solle. Zudem erinnert Pusch daran, dass die Zwangszuweisung nicht für ganz Nordrhein-Westfalen galt, sondern lediglich für die Regierungsbezirke Köln und Düsseldorf.

(RP/rl)
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