Kreis Heinsberg Parkausweis für Schwerbehinderte

Kreis Heinsberg · Der Kreis Heinsberg informiert über Neuregelungen zum Thema Parkausweise für Menschen mit Behinderung. Für die Erteilung sind bestimmte Kriterien zu erfüllen.

 Blauer Parkausweis für Schwerbehinderte mit Rollstuhlfahrersymbol.

Blauer Parkausweis für Schwerbehinderte mit Rollstuhlfahrersymbol.

Foto: Teifel, Udo (tei)

Schwerstgehbehinderten und blinden Personen, bei denen das Versorgungsamt ein Leiden festgestellt und mit einem Merkzeicheneintrag „aG“ und „Bl“ im Schwerbehindertenausweis dokumentiert hat, kann auf Antrag ein hellblauer Parkausweis ausgestellt werden, mit dem unter anderem die mit dem Rollstuhlfahrersymbol gekennzeichneten Parkflächen (sog. Schwerbehindertenparkplätze) benutzt werden dürfen.

Davon zu unterscheiden ist der orangefarbene Parkausweis. Diesen können Personen mit anderen versorgungsärztlich festgestellten Leiden (Merkzeichen „G“ oder „G und B“) beantragen und hierdurch Parkerleichterungen in Anspruch nehmen. Der orangefarbene Parkausweis berechtigt die Inhaber nicht zur Nutzung von Schwerbehindertenparkplätzen. Dieser erlaubt jedoch beispielsweise, im eingeschränkten Haltverbot bis zu drei Stunden zu parken. Außerdem entfallen die Gebühren an Parkuhren und Parkscheinautomaten.

Für die Erteilung des hellblauen und des orangefarbenen Parkausweises muss der Antragsteller bestimmte Kriterien erfüllen. Nachzulesen sind diese auf der Homepage des Kreises Heinsberg (www.kreis-heinsberg.de) unter den Stichworten „Parkausweis“ bzw. „Parkerleichterung“. Die entsprechenden Anträge stehen hier zum Download bereit.

Nach Einholung einer Stellungnahme des Versorgungsamtes erfolgt die Entscheidung über den Antrag durch die Straßenverkehrsbehörde. Im Kreis Heinsberg nehmen die Städte Erkelenz, Geilenkirchen, Heinsberg, Hückelhoven, Übach-Palenberg und Wegberg jeweils für ihr Stadtgebiet die Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde wahr.

Das Bürger-Service-Center der Kreisverwaltung ist zuständig für die Stadt Wassenberg sowie für die Gemeinden Gangelt, Selfkant und Waldfeucht. Das Bürger-Service-Center ist montags bis donnerstags von 7.30 bis 17 Uhr, freitags von 7.30 bis 13 Uhr sowie samstags von 9 bis 12 Uhr geöffnet

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