Einigung erzielt Kreis Heinsberg muss weniger als gedacht an den LVR zahlen

Kreis Heinsberg · Immer höhere Abgaben und – gefühlt – nur wenig sichtbarer Ertrag: Die Kritik an der erneut gestiegenen Umlage, die der Kreis Heinsberg an den Landschaftsverband Rheinland (LVR) zahlen muss, war bei den Kreistagsfraktionen Anfang dieses Jahres groß.

 Das Kreishaus in Heinsberg.

Das Kreishaus in Heinsberg.

Foto: dpa/Henning Kaiser

(RP) Jetzt hat sich die Landschaftsversammlung in Köln entschlossen, die Umlagenerhöhung abzuschwächen. Der Kreis zahlt damit in diesem Jahr 74,3 Millionen Euro an den LVR. Mit dem ursprünglich aus Köln geplanten Hebesatz wären es 80,9 Millionen Euro gewesen. Der LVR hatte den Satz auf 16,65 Prozent anheben wollen, nun hat man sich auf 15,3 Prozent geeinigt.

Wie der Kreis Heinsberg auf Anfrage mitteilte, soll das nun gesparte Geld auch an die Städte und Gemeinden zurückfließen: „Diese Verbesserung wird der Kreis Heinsberg den kreisangehörigen Kommunen in Form eines Verzichts auf die Zahlung der Kreisumlage hälftig zukommen lassen“, teilt die Verwaltung mit. Von einer Minderbelastung will man im Kreishaus aber trotzdem nicht sprechen. Schließlich habe sich die Landschaftsumlage im Vergleich zum Vorjahr immer noch um knapp zehn Prozent erhöht.

CDU und SPD, die im LVR als „Groko“ eine Mehrheit haben, verkaufen die verringerte Umlagenerhöhung hingegen als großen Erfolg: „Der Beschluss, die Umlage um weitere 1,35 Prozentpunkte zu senken, zeigt auf, dass zum einen der Steuerzahler deutlich zu dieser Umlagesenkung beigetragen hat. Zum anderen spricht dies auch für die solide und seriöse Haushaltspolitik unserer Fraktionen von CDU und SPD“, werden Christiane Leonards-Schippers und Ullrich Sonntag von der CDU zitiert, die für den Kreis Heinsberg in der Landschaftsversammlung sitzen.

Insgesamt muss der Kreis Heinsberg somit 6,6 Millionen Euro weniger als zuvor gedacht in Richtung Köln überweisen. Der Nachtragshaushalt bringt für die Städte und Kreise im Rheinland insgesamt knapp 300 Millionen Euro an Entlastung.

(RP)
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