Stellungnahme des Kreises Heinsberg Alte Regelung für Fahrdienst bleibt

Kreis Heinsberg · Kreis Heinsberg setzt Neuregelung aus und will Befragung durchführen.

Die Mobilitätshilfen für Menschen mit Behinderung im Rahmen der Sozialen Teilhabe sind im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Nachdem an der dazu vom Kreis Heinsberg zum 1. Januar 2019 konzipierten Neuregelung Kritik laut geworden war, hatte Landrat Stephan Pusch am 20. Dezember 2018 entschieden, die Umsetzung der Neuregelung vorerst auszusetzen. Die gewohnte Regelung für den Fahrdienst sollte damit weiterhin ihre Gültigkeit behalten.

Soweit Nutzer bereits Bewilligungsbescheide auf Basis der Neuregelung erhalten und daraufhin Fahrten durchgeführt haben, werden die Kosten für diese Fahrten vom Kreis übernommen.

Die Personen, die bereits im Besitz eines neuen Bewilligungsbescheides sind, erhalten in Kürze Post vom Amt für Soziales des Kreises Heinsberg. Hier haben die Nutzer die Wahl, die Leistungen entweder entsprechend des Bewilligungsbescheides in Anspruch zu nehmen oder aber über eine Verzichtserklärung zur bisherigen Regelung zurückzukehren.

Nach der Verzichtserklärung erhalten die Nutzer die bekannten Berechtigungskarten für den Fahrdienst des Deutschen Roten Kreuzes. Bereits durchgeführte Fahrten werden auf das zur Verfügung stehende Kontingent von 48 x 35 km pro Jahr angerechnet.

Das gleiche Wahlrecht haben auch die Personen, deren Antrag noch nicht beschieden worden ist. Diese Personen werden ebenfalls angeschrieben und können sich entsprechend entscheiden.

„Diese Verfahrensweise ist aus rechtlichen Gründen nötig, da die bereits versandten Bewilligungsbescheide auf Basis der nun gestoppten Neuregelung dennoch Rechtsgültigkeit haben und nicht ohne Weiteres zurückgenommen werden können. Außerdem soll auf diese Weise sichergestellt werden, dass alle Nutzer so eine Wahlmöglichkeit haben“, erklärt Sozialdezernentin und Juristin des Kreises Heinsberg Daniela Ritzerfeld.

Dennoch sieht der Kreis bei den Mobilitätshilfen für Menschen mit Behinderung weiterhin Gesprächsbedarf. Dazu wird der Kreis Heinsberg das Gespräch mit Betroffenen und Beteiligten suchen.

Außerdem ist beabsichtigt, eine Kundenbefragung durchzuführen. „Das Thema wird auch vor dem Hintergrund der in 2020 eintretenden gesetzlichen Veränderungen weiter auf der Tagesordnung bleiben“, sagt dazu die Sozialdezernentin des Kreises.

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