Bei Rückkehr aus Risikogebieten Meldepflicht beim Gesundheitsamt Kreis Heinsberg für Reiserückkehrer

Erkelenzer Land · Wer in Risikogebiete verreist war und wieder zurück in den Kreis Heinsberg kehrt, muss sich beim Gesundheitsamt melden, teilte dieses mit. Auch müssen Tests gemacht und Quarantäne eingehalten werden.

 Reiserückkehrer aus Risikogebieten müssen zwei Coronavirus-Tests durchführen lassen und in Quarantäne gehen (Symbolbild).

Reiserückkehrer aus Risikogebieten müssen zwei Coronavirus-Tests durchführen lassen und in Quarantäne gehen (Symbolbild).

Foto: dpa/Britta Pedersen

Das Gesundheitsamt des Kreises Heinsberg teilte mit, dass Reiserückkehrer aus Risikogebieten (gemäß der Einstufung des Robert-Koch-Institutes) sich beim Gesundheitsamt des Kreises Heinsberg melden müssen. Sie können dafür das Kontaktformular auf der Homepage des Kreises Heinsberg nutzen und einen Hinweis auf „Reiserückkehrer“ geben.

Des Weiteren gilt für alle Rückkehrer eine Quarantäne von einer Woche. Es ist ein Test zu Beginn der Woche und nach sieben Tagen der Quarantäne vorgesehen. Sind beide Tests negativ, wird die Quarantäne nicht verlängert. Lassen sich Reiserückkehrer aus Risikogebieten nicht testen, wird eine Quarantäne von 14 Tagen ausgesprochen.

Derweil besagt die aktuelle Corona-Statistik von Freitag, 26. Juni (Stand: 9 Uhr), dass seit dem 25. Februar 1.948 bestätigte Coronafälle im Kreis Heinsberg registriert wurden. 1.807 Personen gelten inzwischen als geheilt, 82 Menschen sind verstorben. Damit sind tagesaktuell 59 Menschen im Kreis positiv auf das Virus getestet worden.

Für die Städte und Gemeinden ergibt sich folgendes Bild (bestätigte Fälle/Genesene/Verstorbene): Erkelenz 104/95/5; Hückelhoven 215/171/5; Wassenberg 68/63/3; Wegberg 45/42/1. Die 7-Tage-Inzidenz für den Kreis Heinsberg liegt bei 11 pro 100.000 Einwohner.

(RP)
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