Aus dem Sozialausschuss Kreis diskutiert über Flüchtlings-Leistungen

Kreis Heinsberg · Im Kreis Heinsberg leben aktuell 1800 geflüchtete Menschen aus der Ukraine. Das Jobcenter steht vor Herausforderungen wegen des Wechsels in das Leistungssystem des SGB II.

Das Jobcenter Kreis Heinsberg bereitet den Wechsel ukrainischer Flüchtlinge in das Leistungssystem des SGB II vor.

Das Jobcenter Kreis Heinsberg bereitet den Wechsel ukrainischer Flüchtlinge in das Leistungssystem des SGB II vor.

Foto: dpa-tmn/Jan Woitas

Aktuell leben 1800 Menschen, die aus der Ukraine geflüchtet sind, im Kreis Heinsberg. In der Hauptsache sind dies Frauen, Kinder und alte Menschen. Diese Zahl gab die Kreisverwaltung in der Sitzung des Kreisgesundheitsausschusses bekannt.

Wie es weiter hieß, erhalten diese Menschen im Moment noch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz durch die jeweilige zuständige Kommune. Christian Trox, Geschäftsführer des Jobcenters Kreis Heinsberg, führte in der Sitzung aus, dass es nun darum gehe, den Wechsel ukrainischer Kriegsflüchtlinge in das Leistungssystem des SGB II vorzubereiten. „Der aktuell im Gesetzgebungsverfahren befindliche Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, von Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zum Entwurf eines Gesetzes zur Regelung eines Sofortzuschlages für Kinder und einer Einmalzahlung an erwachsene Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme aus Anlass der Pandemie sieht unter anderem die Einbeziehung der Geflüchteten in die Grundsicherung nach dem SGB II bzw. SGB XII vor“, so Trox. Mit dem Bezug von Arbeitslosengeld II seien die Leistungsberechtigten zugleich als Pflichtversicherte in die gesetzliche Krankenversicherung und in die soziale Pflegeversicherung einbezogen.

Das Ziel lautet nämlich, eine frühzeitige Arbeitsmarktintegration zu gewährleisten durch die Grundsicherungsleistungsträger des Sozialgesetzbuches, dabei geht es um Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes und der Integration in den Arbeitsmarkt aus einer Hand.

Stichtag für die gesetzlichen Anpassungen ist der 1. Juni, und die Mehrzahl der bis Ende Mai im Kreis registrierten Flüchtlinge ist dann anspruchsberechtigt. Wie Christian Trox betonte, bringe das hohe Herausforderungen mit sich, jedoch solle bis Ende Juni der Wechsel vollzogen sein.

Ausschussvorsitzender Hanno Kehren (CDU) sprach dabei über eine verbesserungswürdige Anerkennung von Abschlüssen, damit einhergehend warb Norbert Spinrath (SPD) dafür, die in Beschäftigung gebrachten Menschen auch adäquat zu bezahlen. Christiane Leonards-Schippers (CDU) regte an, ohnehin zu ermitteln, wie viele Kinder sich unter den 1800 Geflüchteten konkret befänden.

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