Landtagsabgeordneter Stefan Lenzen (FDP) Reaktion auf Flüchtlingsresolution

Kreis Heinsberg · Nach Resolution des Flüchtlingsrates stellt Landtagsmitglied Stefan Lenzen klar: Minderjährige und deren Familien bleiben nicht länger als sechs Monate in ZUE.

 Stefan Lenzen, FDP-Landtagsabgeordneter aus Heinsberg und Fraktionssprecher für Integration und Flüchtlinge.

Stefan Lenzen, FDP-Landtagsabgeordneter aus Heinsberg und Fraktionssprecher für Integration und Flüchtlinge.

Foto: FDP

Landtagsabgeordneter Stefan Lenzen (FDP) weist den Flüchtlingsrates im Kreis Heinsberg darauf hin, dass niemand in Nordrhein-Westfalen plant, minderjährige Flüchtlinge und deren Familien länger als sechs Monate in Zentralen Unterbringungseinrichtungen zu behalten, wie es eine in Wegberg-Petersholz gibt. Genau das aber befürchtet der Flüchtlingsrat im Kreis Heinsberg und hatte sich in einer Resolution an die Landesregierung gewandt.

„Wir sind von verschiedenen Seiten darauf aufmerksam gemacht worden, dass das Land plant, die Unterbringung in diesen Einrichtungen auf bis zu 24 Monate auszudehnen“, hatte Hans-Jürgen Knubben vom Flüchtlingsrat in der Vorwoche erklärt und darin ein Problem für Heranwachsende gesehen: „Das verletzt eine Reihe von Rechten und die Kinderrechtskonvention der UNO.“

Nach dem Asyl-Stufenplan des Landes NRW sollen „Asylbewerber ohne oder mit unklarer Bleibeperspektive möglichst nicht mehr auf die Kommunen verteilt werden, sondern bis zum Abschluss des Verfahrens beziehungsweise bis zur Rückführung in den Landeseinrichtungen verbleiben“, erläutert Stefan Lenzen, der Abgeordneter aus Heinsberg und zugleich Sprecher für Integration und Flüchtlinge der FDP-Landtagsfraktion ist. „Damit sollen sich die Kommunen auf die Integration von Asylsuchenden mit Bleibeperspektive konzentrieren können.“ Er betont darüber hinaus aber, die Resolution aus dem Kreis Heinsberg betreffend: „Um dem besonderen Schutzbedarf von Familien und Alleinerziehenden mit minderjährigen Kindern gerecht zu werden, privilegiert die Landesregierung diese aber weiterhin. Familien und Alleinerziehenden mit minderjährigen Kindern sollen grundsätzlich spätestens nach sechs Monaten den Kommunen zugewiesen werden, unabhängig von der Entscheidungsgeschwindigkeit des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.“

Gerne hätte Stefan Lenzen mit dem Flüchtlingsrat im Kreis Heinsberg darüber vor dessen Veröffentlichung der Resolution gesprochen, schreibt der Abgeordnete in einem Pressestatement: „Wie schon mehrfach angeboten, stehe ich dem Flüchtlingsrat des Kreises Heinsberg stets für einen Dialog zur Verfügung. Leider wurde dieses Angebot bisher nur einmal angenommen.“ Er hoffe aber, nun neu ins Gespräch zu kommen. Dann wolle er auch erklären, dass die Landesregierung vorhabe, „schulnahe Bildungsangebote ab dem Jahr 2020 in allen Zentralen Unterbringungseinrichtungen einzuführen und zeitnah mit mindestens einer ZUE pro Regierungsbezirk zu beginnen. Im Haushalt des Landes NRW für das Jahr 2020 stellen wir dazu fünf Millionen Euro zur Verfügung.“ Fehlende Bildungschancen in den ZUE hatte der Flüchtlingsrat als einen Punkt seiner Kritik angeführt.

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