Antrag zu Regenbogenfarben Heinsberger Kreishaus soll bunt erstrahlen

Kreis Heinsberg · Das Kreishaus soll am 17. Mai bunt erstrahlen. In den Heinsberger Kommunen war das Thema Regenbogenflagge bereits kontrovers diskutiert worden.

 In Wegberg wehte am 17. Mai 2021 als Zeichen für Toleranz und gegen Diskriminierung die bunte Regenbogenflagge vor dem Rathaus.

In Wegberg wehte am 17. Mai 2021 als Zeichen für Toleranz und gegen Diskriminierung die bunte Regenbogenflagge vor dem Rathaus.

Foto: Michael Heckers

(cpas) Am 17. Mai ist der Internationale Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie, englisch abgekürzt als „Idahobit“. Dazu soll in diesem Jahr unter anderem am Heinsberger Kreishaus ein Zeichen gesetzt werden, wie SPD und Grüne in einem gemeinsamen Antrag fordern. Die Verwaltung soll einen „praktikablen und kostengünstigen Weg“ finden, „sei es nun Beleuchtung des Kreishauses, Regenbogenfahne, Regenbogenbilder oder Ähnliches“.

In vielen Städten im Erkelenzer Land hatten Ratsfraktionen schon im vergangenen Jahr mit Anträgen ihre Verwaltungen aufgefordert, an den Rathäusern am 17. Mai Regenbogenflaggen zu hissen. In Wegberg gelang das auch unkompliziert; in Erkelenz, Hückelhoven und Wassenberg lehnten die Stadtspitzen hingegen unter Verweis auf Regularien und Verordnungen ab. Und auch am Heinsberger Kreishaus wehte im Vorjahr keine Regenbogenflagge.

Bei einer Diskussion vor zwei Jahren hatte sich der Kreisausschuss auf Anregung von Landrat Stephan Pusch geeinigt, das Thema noch einmal fraktionsintern zu besprechen, und zu einem späteren Zeitpunkt erneut auf den Tisch zu bringen. Das tun SPD und Grüne mit dem erneuten Antrag jetzt. „Die Regenbogenfarben symbolisieren Weltoffenheit, Frieden, Vielfalt und Toleranz, aber nicht nur für Menschen verschiedenster sexueller Orientierung, sondern für alle Lebensbereiche“, argumentieren die Fraktionen, „so sind die Farben auch ein Zeichen der Solidarität für Menschen dunkler Hautfarbe oder gegen Antisemitismus“.

In Hückelhoven und Wassenberg hatten die Verwaltungen mit Verweis auf die Flaggenverordnung argumentiert, dass es „keine Zustimmung durch oberste Bundesbehörden“ für das Hissen der Regenbogenflagge gebe und man die die Beflaggung nicht inflationär nutzen wolle – dann könne ja gleich jeder Verein zu seinem Jubiläum Antrag auf Beflaggung stellen.

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