Änderung geplant für Kita-Beiträge beim Kreisjugendamt Kreis Heinsberg überbrückt Landesförderung für Kitas

Kreis Heinsberg · Kreisjugendhilfeausschuss trifft Änderungen für Bestand der Awo-Betreuung an Schulen in Wegberg und Übach-Palenberg.

 Das Kreisjugendamt in Heinsberg ist zuständig für die Kindergärten in Wegberg, Wassenberg, Waldfeucht, Übach-Palenberg, Selfkant und Gangelt.

Das Kreisjugendamt in Heinsberg ist zuständig für die Kindergärten in Wegberg, Wassenberg, Waldfeucht, Übach-Palenberg, Selfkant und Gangelt.

Foto: dpa/Monika Skolimowska

Mit einer Änderung der Beiträge für Kindertagesstätten und Tagespflege, die in den Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamts Heinsberg – unter anderem mit Wegberg und Wassenberg – fallen, hat sich der Kreisjugendhilfeausschuss beschäftigt, wobei er nicht beschließen konnte, sondern die von der Verwaltung vorgeschlagene Satzungsänderung zur weiteren Beratung an den Kreisausschuss weiterleitete. Erforderlich wird die Änderung, die zu Beginn des Kindergartenjahrs am 1. August in Kraft treten soll, durch eine Gesetzesänderung. Danach ist auf Antrag der Elternbeitrag zu erlassen, wenn die Eltern bestimmte Leistungen etwa nach dem SGB II beziehen.

Mit in die Beratung im Kreisausschuss fließt ein Antrag der Grünen ein, die fordern, dass alle Eltern mit einem Jahreseinkommen von weniger als 20.000 Euro von einem Beitrag für die Betreuung befreit werden. Die Verwaltung steht dem skeptisch gegenüber, zumal diese Eltern auf Antrag diverse unterstützende Leistungen erhalten könnten.

Eine notwendige Gesetzesänderung hat das Land NRW hingegen nicht fristgerecht auf die Beine gestellt. Es braucht für die Reform des Kinderbildungsgesetzes deutlich mehr Zeit als ursprünglich geplant. Die Folge ist, dass die finanzielle Unterstützung bei Förderprogrammen bestimmter Kindertagesstätten im Juli nach fünf Jahren ausläuft. Um die Finanzierung auch für das nächste Kindergartenjahr sicherzustellen, führt der Kreis Heinsberg übergangsweise für ein Jahr die Förderung fort in der Hoffnung, dass es derweil dem Land gelingt, das Gesetz auf den Weg zu bringen.

Der Ausschuss sah ferner die Notwendigkeit und die Selbstverständlichkeit, dem Verein „Spielend Lernen“ der Arbeiterwohlfahrt (Awo) die vom Gesetzgeber geforderte öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe zu gewähren. Hintergrund ist eine Regelung des Gesetzgebers, wonach bestimmte Institutionen nur dann noch Fördergeld erhalten, wenn sie eine solche Anerkennung besitzen. Darunter fällt im Kreis Heinsberg auch der Verein „Spielend Lernen“ der Awo-Betreuung in Schulen, der seit 2008 Betreuungs- und Erziehungsangebote für Kinder an Schulen anbietet. Aktuell werden darüber in Wegberg und Übach-Palenberg in zehn offenen Ganztagsgrundschulen rund 1000 Kinder von 110 pädagogischen Mitarbeitern betreut.

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