Kreis Heinsberg informiert Corona-Lage und Betreuungskosten

Kreis Heinsberg · Fragen rund um das Corona-Virus werden auch am Wochenende an der Hotline des Kreises Heinsberg beantwortet. Fragen beantwortet die Kreisverwaltung auch gebündelt in einem Überblick.

 Röhrchen für einen Test auf das Virus SARS-CoV-2, der sogenannte Corona-Virus, liegen bereit, damit sich Patienten testen lassen können.

Röhrchen für einen Test auf das Virus SARS-CoV-2, der sogenannte Corona-Virus, liegen bereit, damit sich Patienten testen lassen können.

Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Mit der Ausbreitung des Corona-Virus’ im Kreis Heinsberg entwickelten sich in dieser Woche weitergehende Fragen zu Verdienstausfall, Informationsmöglichkeiten, medizinischen Anlaufstellen und weiterlaufenden Betreuungskosten. Diese beantwortete die Kreisverwaltung – lesen Sie hier eine Zusammenstellung.

Kann ein Verdienstausfall entschädigt werden bei Personen, die unter Quarantäne standen? „Für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Selbstständige besteht nach den Regelungen des Infektionsschutzgesetzes im Falle eines Verdienstausfalls die Möglichkeit, eine Entschädigung zu erhalten“, erklärt Jennifer Grünter, Pressesprecherin des Kreises Heinsberg. Ein solcher Antrag sei spätestens innerhalb von drei Monaten nach Ausspruch eines Tätigkeitsverbots oder einer Quarantäneanordnung beim Landschaftsverband Rheinland zu stellen. Antragsformulare können Betroffene über die Internetseite des LVR abrufen unter dieser Adresse: www.lvr.de/de/nav_main/soziales_1/soziale_entschaedigung/taetigkeitsverbot/taetigkeitsverbot.jsp.

Wie kann eine Quarantäne belegt werden? „In vielen Fällen benötigen Betroffene zum Nachweis der ihnen gegenüber angeordneten Maßnahmen eine schriftliche Bestätigung der bisher nur mündlich ausgesprochenen Quarantäneanordnungen oder Tätigkeitsverbote“, erläutert Grünter die Details. Auf der Internetseite des Kreises Heinsberg (www.kreis-heinsberg.de) gibt es deshalb jetzt zwei Formulare: „In die können sich Personen eintragen, die schriftliche Bestätigungen entweder für eine Quarantäneanordnung oder für ein Tätigkeitsverbot benötigen.“ Die erforderlichen ausführlichen Bestätigungen sollen den Betroffenen anschließend von den Kommunen zugeschickt werden.

Können Gebühren für den Kindergarten oder die Betreuung im Offenen Ganztag erstattet werden, weil die Einrichtungen derzeit geschlossen sind? Landrat Stephan Pusch sprach am Freitagmorgen in seiner täglichen Videobotschaft die schwierige Lage von Familien an, die derzeit eine private Kinderbetreuung stemmen müssen, bei denen die Kosten für Kindergärten oder Offenen Ganztag aber weiterlaufen. „Ich will nichts versprechen, werde mich aber dafür einsetzen, dass wir uns mit allen Trägern, allen Städten und Gemeinden über dieses Thema unterhalten“, kündigte der Landrat an. Bis es dazu komme, könne es allerdings noch dauern. Derzeit stehe die Bewältigung der Corona-Situation im Kreis Heinsberg im Vordergrund.

Wie ist die medizinische Versorgung am Wochenende für Menschen, die vermuten, sich am Corona-Virus infiziert zu haben? Die „Mobile Medizinische Versorgungseinheit“ in Gangelt-Birgden wird laut Kreisverwaltung gut angenommen. Die allgemeinmedizinische offene Sprechstunde findet dort auch Samstag und Sonntag von 8 bis 18 Uhr statt. Auch die beiden zentralen Anlaufstelle zur Probenentnahme in Gangelt und Erkelenz haben am Wochenende geöffnet und können nach entsprechender Anmeldung durch den Hausarzt aufgesucht werden.

Wo können sich Bürger über den Corona-Virus informieren, und ist das auch am Wochenende möglich? Aufgrund des hohen Informationsbedarfs betreibt der Kreis Heinsberg mittlerweile, neben der Hotline des Landes NRW, auch ein eigenes Bürgertelefon für Informationen zum Corona-Virus. Unter der Rufnummer 02452 131313 können sich Bürger mit Fragen zur Corona-Viren-Infektion direkt an die Kreisverwaltung Heinsberg wenden. Sie ist von 8 bis 20 Uhr durchgehend auch am Wochenende erreichbar. Wer eine Beratung bezüglich des Corona-Virus braucht, fürchtet sich angesteckt zu haben oder seinen Hausarzt telefonisch nicht erreicht, kann sich telefonisch auch an den Ärztlichen Bereitschaftsdienst unter Telefonnummer 116117 wenden. Auf der Internetseite des Patientenservices (www.116117.de) finden sich außerdem Antworten zu den häufigsten Fragen zum Thema Corona-Virus sowie eine Handlungsempfehlung für möglicher Weise infizierte Personen.

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