Kreis Heinsberg ist offiziell fahrrad- und fußgängerfreundlich Ein Qualitätssiegel für umweltschonende Mobilität

Erkelenzer Land · Der Kreis Heinsberg ist als 94. Mitglied in die Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW (AGFS NRW) aufgenommen worden.

 NRW-Verkehrsministerin Ina Brandes übergibt die Urkunde der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW an Landrat Stephan Pusch.

NRW-Verkehrsministerin Ina Brandes übergibt die Urkunde der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW an Landrat Stephan Pusch.

Foto: Stephan Vallata

Zusammen mit AGFS-Vorstand Christine Fuchs übergab Verkehrsministerin Ina Brandes die Urkunde, mit der sich der Kreis Heinsberg nun offiziell als fußgänger- und fahrradfreundlich bezeichnen darf. Er ist nun Teil eines der größten kommunalen Netzwerke für Nahmobilität.

„Die Auszeichnung der AGFS ist eine Anerkennung des tollen Engagements für besseren Rad- und Fußverkehr“, sagte die Ministerin. Zugleich sei das Qualitätssiegel ein Ansporn, weiterhin an innovativer und klimafreundlicher Mobilität zu arbeiten, die Fußgängern und Radfahrern zugutekomme.

„Diese Auszeichnung bestätigt den Kreis Heinsberg als lebenswerte Region für seine Bürgerinnen und Bürger und bedeutet gleichzeitig eine touristische Aufwertung“, sagte Landrat Stephan Pusch. Außerdem stehe die Urkunde für einen weiteren Meilenstein beim Thema Klimaschutz, für den sich der Kreis auf vielfältigen Ebenen stark mache.

Mitte Oktober dieses Jahres hatte die Auswahlkommission des Landes die Empfehlung zur Aufnahme des Kreises Heinsberg in die AGFS für sieben Jahre befürwortet. Einige empfohlene Maßnahmen konnten bereits umgesetzt werden. So kooperiert der Kreis Heinsberg mit der RWTH Aachen, um die Forschung im Bereich Mobilitätsmanagement voranzutreiben. Die Kreisverwaltung nutzt nach Ansicht der AGFS den Strukturwandel für den Fuß- und Radverkehr und beteiligt sich an Projekten des Rheinischen Reviers, insbesondere am „Gesamtregionalen Radverkehrskonzept“, in dem die Handlungsgrundlagen für die Nahmobilität festgelegt werden.

(stva)
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