Caritasverband bewertet Zahlen für den Kreis Heinsberg Hartz IV häufig nötig trotz Lohn

Kreis Heinsberg · Der Caritasverband kritisiert: „Viele Menschen haben zwar eine Arbeit, können aber von ihrem Lohn nicht leben.“ Sie seien auf ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt angewiesen.

 Wenn Hartz-IV-Leistungen zusätzlich zum Arbeitslohn benötigt werden.

Wenn Hartz-IV-Leistungen zusätzlich zum Arbeitslohn benötigt werden.

Foto: dpa/Ralf Hirschberger

Im Kreis Heinsberg müssen viele Menschen ergänzend zu ihrem Arbeitslohn Hartz-IV-Leistungen beziehen, weil das Erwerbseinkommen allein nicht reicht. Darauf weist der Caritasverband für das Bistum Aachen unter Berufung auf den neuen Arbeitslosenreport der Freien Wohlfahrtspflege NRW hin. Im März 2019 sind demnach 2722 erwerbsfähige Hartz-IV-Beziehende im Kreis Heinsberg einer Erwerbstätigkeit nachgegangen, schreibt der Caritasverband in einer Pressemitteilung. Das entspreche 24,9 Prozent aller Erwerbsfähigen im Hartz-IV-Bezug im Kreisgebiet.

„Diese Menschen sind als sogenannte Aufstocker auf ergänzende, steuerfinanzierte Hartz-IV-Leistungen angewiesen“, erklärt Roman Schlag, Fachreferent für Arbeitsmarkt- und Armutsfragen beim Caritasverband für das Bistum Aachen. Selbst 351 Menschen im Kreis Heinsberg, die in Vollzeit arbeiten, sind auf ergänzende, steuerfinanzierte Hartz-IV-Leistungen angewiesen, greift der Verband eine weitere Zahl der Freien Wohlfahrtspflege auf. Hinzu kämen im Kreis Heinsberg weitere 788 sogenannte Aufstocker, die in Teilzeit arbeiten sowie 1026, die als Minijobber nicht mehr als 450 Euro im Monat verdienen. Sie verfügten meist nur über eine mangelhafte soziale Absicherung.

„Obwohl die Arbeitslosigkeit auf einem Rekordtief ist, was an sich eine Erfolgsmeldung ist, gibt es auch die Kehrseite: Viele Menschen haben zwar eine Arbeit, können aber von ihrem Lohn nicht leben“, schildert Schlag. Die Gesellschaft dürfe sich nicht damit abfinden, dass so viele Menschen auf ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt für sich oder ihre Familien angewiesen seien. „Wenn Unternehmen Niedriglohnpolitik auf dem Rücken der Beschäftigten und auf Kosten der Steuerzahler betreiben können, muss der Staat gegensteuern.“

(RP)
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