Sitzung des Heinsberger Kreistages 8,2 Millionen Euro werden geteilt

Kreis Heinsberg · Kreistag diskutierte über zu erwartende Rückerstattungen des Landschaftsverbandes Rheinland.

 Landrat Pusch stärkte seinem Kämmerer den Rücken.

Landrat Pusch stärkte seinem Kämmerer den Rücken.

Foto: Kreis Heinsberg

Letztlich war doch noch eine Diskussion im Kreistag nötig, um darüber zu entscheiden, was mit den Rückerstattungen des Landschaftsverbandes Rheinland, die in diesem Jahr fließen sollen, passieren soll. Zu erwarten sind rund 8,2 Millionen Euro. Gleich drei Anträge lagen dazu vor.

Schon im Kreisausschuss zeichnete sich eine Ablehnung des Antrages der SPD-Fraktion ab – die Sozialdemokraten hatten vorgeschlagen, das Geld an die Kommunen des Kreises Heinsberg weiterzugeben. Die SPD-Fraktion unter Vorsitz von Ralf Derichs begründete den Antrag damit, dass das Geld ohnehin über die Kreisumlage von den Kommunen in die Kreiskasse fließt.

Die Freien Wähler beschäftigten sich hingegen mit der Gründung einer Wohnungsbaugesellschaft, um das Thema „knapper Wohnraum“ voranzutreiben. Aber auch dieser Antrag fand keine Mehrheit.

Blieb noch der gemeinsame Antrag der Fraktionen von CDU und FDP. Dieser hatte zum Inhalt, dass die Hälfte der zu erwartenden Summe, also 4,1 Millionen Euro, an die kreisangehörigen Kommunen gehen soll. Wie schon im Kreisausschuss, begründete Landrat Stephan Pusch auch im Kreistag: „Nach der Kreisordnung NRW haben die Kreise ihr Vermögen und ihre Einkünfte so zu verwalten, dass die Kreisfinanzen gesund bleiben. Auf die wirtschaftlichen Kräfte der kreisangehörigen Kommunen und der Abgabepflichtigen ist Rücksicht zu nehmen.“ Somit stärkte Pusch auch Michael Schmitz, der Kämmerer des Kreises Heinsberg, den Rücken. Zudem, so Pusch weiter, würde der Antrag von CDU und FDP die Städte und Gemeinden entlasten, und auch das Eigenkapital des Kreises Heinsberg würde gestärkt werden. Mit anderen Worten: 2018 würde es nicht zu einer Entnahme aus der Ausgleichsrücklage kommen.

Kreiskämmerer Michael Schmitz erklärte in der Sitzung, die 50:50-Variante sei vorzuziehen, bestünde seine Aufgabe als Kämmerer darin, die Finanzen des Kreises und die der Kommunen im Blick zu halten. Er ergänzte noch, dass der Gesetzgeber nach ersten Vorgesprächen zur Reformierung der NKF-Gesetzgebung (Neues Kommunales Finanzmanagement) eine Aufstockung der Ausgleichsrücklage vorsehe, damit die Städte und Gemeinden des Kreises Heinsberg in konjunkturschwachen Zeiten nicht mit einer deutlichen Erhöhung der Kreisumlage rechnen müssten.

Der gemeinsame Antrag der CDU- und FDP-Fraktion wurde schließlich angenommen.

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