Kreis Heinsberg Jobsuche soll für Menschen mit Behinderung einfacher werden

Kreis Heinsberg · Der LVR hat dazu im Rheinland einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber geschaffen. Mehr als 23.500 Personen im Kreis Heinsberg haben ein Handicap.

 Im Kreis Heinsberg haben etwa zehn Prozent der Bevölkerung eine Behinderung. Viele Betroffene suchen nach geeigneten Arbeitsstellen.

Im Kreis Heinsberg haben etwa zehn Prozent der Bevölkerung eine Behinderung. Viele Betroffene suchen nach geeigneten Arbeitsstellen.

Foto: dpa/Stefan Puchner

(stva) Ein Behinderung kann jeden Menschen jederzeit treffen. Im Kreis Heinsberg haben etwa zehn Prozent der Einwohner ein Handicap. Das waren zu Beginn des Jahres 2020 mehr als 23.500 Personen. Viele Arbeitgeber möchten Menschen mit Behinderung einstellen. Doch sie vermuten hohe bürokratische Hürden. Ihr Wunsch: eine Ansprechstelle rund um das Thema Inklusion im Arbeitsmarkt.

Mit einheitlichen Ansprechstellen will der Landschaftsverband Rheinland (LVR) nun Abhilfe schaffen: Diese koordinieren für die Arbeitgeber in der Mittlerrolle das gesamte Verfahren zur Beschäftigung von Menschen mit einer Behinderung. Im Rheinland hat das LVR-Inklusionsamt verschiedene Träger mit dieser Aufgabe regional beauftragt: Acht neue einheitliche Ansprechstellen, die Arbeitgeber bei der leichteren Beschäftigung von Menschen mit Behinderung helfen, sind bereits an den Start gegangen. Sie gehören zu Trägern wie beispielsweise der Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer und informieren, beraten und unterstützen Arbeitgeber bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung trägerunabhängig. Arbeitgeber werden von den einheitlichen Ansprechstellen auch proaktiv angesprochen, um diese für die Ausbildung, Einstellung und (Weiter-) Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen zu sensibilisieren.

Angela Faber, LVR-Dezernentin Schulen, Inklusionsamt, Soziale Entschädigung, erläutert dazu: „Die neuen einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber dienen als zusätzlicher Baustein zur Förderung und Unterstützung des inklusiven Arbeitsmarktes gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention, der mit dem Teilhabestärkungsgesetz zusätzlich rechtlich verankert ist.“ Durch die Etablierung der Stellen sollten verstärkt die Arbeitgeber erreicht werden, so Faber, die bislang noch keine Menschen mit Behinderungen beschäftigen beziehungsweise die für sich noch keinen geeigneten Zugang zu den sozialen Sicherungs- und Rehabilitationssystemen im beruflichen Kontext gefunden hätten. Das bereits seit vielen Jahren im Rheinland bestehende Netzwerk werde damit auch bundesweit noch mal unter eine gemeinsame Klammer gefasst, optimiert und ausgebaut. Denn nach wie vor sei die Arbeitsmarktsituation für Menschen mit Behinderung schwierig: „Fast 44.000 Unternehmen in Deutschland, die beschäftigungspflichtig sind, beschäftigen keinen einzigen Menschen mit einer Behinderung. Allein im Rheinland sind nach wie vor über 35.000 Pflichtarbeitsplätze unbesetzt.“

Christoph Beyer, Leiter des LVR-Inklusionsamtes, ergänzt: „Gerade für kleine und mittelständische Unternehmen, die derzeit noch keine Menschen mit Behinderung beschäftigen, sind die einheitlichen Ansprechstellen ein guter Lotse, Türöffner und Kümmerer. Sie ermöglichen den einfachen Kontakt zu den zuständigen Ämtern und Behörden. Sie nehmen die Arbeitgeber an die Hand und vermitteln alles Notwendige, damit Menschen mit Behinderung auf schnellem und leichtem Weg beschäftigt werden können – von der Beratung bis hin zu den finanziellen Unterstützungsleistungen der Rehabilitationsträger und Inklusionsämter.“

Die einheitlichen Ansprechstellen sind nicht nur im Rheinland, sondern bundesweit flächendeckend eingerichtet und mit fachlich qualifiziertem Personal ausgestattet worden. Sowohl auf Landes- als auch Bundesebene soll es eine enge Vernetzung geben. Mehr Infos gibt es online.

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