Inzidenzstufenplan Neue Lockerungen – Kreis Heinsberg ab Sonntag in Stufe 1

Erkelenzer Land · Auf weitere Lockerungen dürfen sich die Bürger des Kreises Heinsberg einstellen. Ab Sonntag, 6. Juni, ist die Region der Stufe 1 des Inzidenzstufenplans zugeordnet. Was das bedeutet.

 Gäste sitzen in einem Straßencafé. Im Kreis Heinsberg gilt ab Sonntag, 6. Juni, die Stufe 1 des Inzidenzstufenplans. Die weiteren Lockerungen betreffen unter anderem die Gastronomie.

Gäste sitzen in einem Straßencafé. Im Kreis Heinsberg gilt ab Sonntag, 6. Juni, die Stufe 1 des Inzidenzstufenplans. Die weiteren Lockerungen betreffen unter anderem die Gastronomie.

Foto: dpa/Matthias Bein

Die Einordnung in Stufe 1 ist möglich, weil die 7-Tage-Inzidenz im Kreis Heinsberg zuletzt an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter dem Wert von 35 lag. Das Landeszentrum Gesundheit (LZG) meldete am Freitag (Stand: 4. Juni, 9 Uhr) einen Inzidenzwert von 21,1 pro 100.000 Einwohner für den Kreis Heinsberg.

Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass einzelne Lockerungen wie der Wegfall einer Testpflicht für die Innengastronomie erst in Kraft treten, wenn zusätzlich für das Land NRW die Inzidenzstufe 1 mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von unter 35 festgestellt wurde. Für die Stufe 1 gelten nach Angaben des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales unter anderem folgende Regeln:

Kontaktbeschränkungen Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung für Angehörige aus fünf Haushalten erlaubt. Außerdem sind Treffen im öffentlichen Raum für 100 Personen mit negativem Test aus beliebigen Haushalten erlaubt.

Außerschulische Bildung Außerschulische Bildungsangebote sind bei ausreichender Belüftung ohne Maske an einem festen Sitzplatz möglich. Wenn die Landesinzidenz ebenfalls unter 35 liegt, ist auch innen Präsenzunterricht ohne Test erlaubt.

Kinder- und Jugendarbeit Gruppenangebote sind innen mit 30 und außen mit 50 Menschen ohne Altersbegrenzung und ohne Test erlaubt.

Kultur Veranstaltungen außen und innen, Theater, Oper, Kinos sind mit bis zu 1000 Personen erlaubt, sofern ein Sitzplan, ein negativer Test sowie eine Sitzordnung nach Schachbrettmuster vorhanden sind. Nicht berufsmäßiger Probenbetrieb innen mit Gesang/Blasinstrumenten kann mit 30 bzw. 50 Personen stattfinden, wenn ein negativer Test vorliegt. Ab 1. September 2021: Musikfestivals können mit bis zu 1000 Zuschauern durchgeführt werden, wenn negative Tests und ein genehmigtes Konzept vorliegen.

Sport Außen und innen ist Kontaktsport mit bis zu 100 Personen möglich, sofern negative Tests vorliegen. Außen sind über 1.000 Zuschauer erlaubt (max. 33 Prozent der Kapazität). Innen sind bis zu 1.000 Zuschauer (max. 33 Prozent der Kapazität) erlaubt, sofern negative Tesst, ein Sitzplan sowie eine Sitzordnung nach Schachtbrettmuster vorhanden sind. Wenn die Landesinzidenz ebenfalls unter 35 liegt, ist der Innensport ohne vorherigen Test möglich.

Freizeit Freibäder dürfen ohne vorherigem Test öffnen, Bordelle usw. dürfen mit negativen Test öffnen. Clubs und Diskotheken mit Außenbereichen dürfen für bis zu 100 Personen öffnen, sofern negative Tests vorliegen. Ab 1. September 2021: Wenn die Landesinzidenz ebenfalls unter 35 liegt, dürfen Clubs und Diskotheken den Innenbereich ohne Personenbegrenzung öffnen. Voraussetzung hierfür sind  negative Tests und ein genehmigtes Konzept.

Einzelhandel, der nicht Grundversorgung ist Die Sonderregel für Geschäfte mit einer Größe von über 800 Quadratmeter fällt weg.

Private Veranstaltungen Private Veranstaltungen sind außen mit bis zu 250 Gästen und ohne Tests möglich. Innen sind private Veranstaltungen mit bis zu 100 Gästen und negativen Tests möglich.

Große Festveranstaltungen Ab 1. September 2021: Volksfeste, Schützenfeste, Stadtfeste usw. sind mit bis zu 1.000 Besuchern möglich, sofern ein  genehmigtes Konzept vorhanden ist. Liegt die Landesinzidenz ebenfalls unter 35, dürfen diese auch ohne Besucherbegrenzung stattfinden.

Gastronomie Liegt die Landesinzidenz ebenfalls unter 35, ist auch die Innengastronomie ohne vorherige Tests möglich.

Wegen der nur begrenzt zur Verfügung stehender Impfstoffmenge können bis auf Weiteres keine Termine für Erstimpfungen vereinbart werden, teilt der Kreis Heinsberg mit. Die Termine für Zweitimpfungen bleiben bestehen.

Beherbergung/Tourismus Busreisen ohne Kapazitätsbegrenzung sind möglich, wenn alle Teilnehmer aus Regionen mit Inzidenz von unter 35 kommen.

In den vier Städten des nördlichen Kreises Heinsberg sind aktuell 212 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet, 72 in Hückelhoven, 55 in Wegberg, 48 in Erkelenz und 37 in Wassenberg. Seit dem 25. Februar 2020 gibt es 11.863 bestätigte Corona-Fälle im Kreis Heinsberg. Aktuell gelten 445 Personen als noch nicht genesen. Die Zahl der Verstorbenen liegt im Kreis Heinsberg bei 372.

Die Verteilung auf die Städte und Gemeinden stellt sich folgendermaßen dar (Zahl der nachweislich an Covid-19 Erkrankten/Zahl der Genesenen/Zahl der Verstorbenen): Erkelenz (1825/1695/82), Gangelt (916/863/33), Geilenkirchen (1175/1100/17), Heinsberg (2051/1903/72), Hückelhoven (1922/1790/60), Selfkant (602/556/17), Übach-Palenberg (1139/1074/28), Waldfeucht (461/427/21), Wassenberg (714/661/16), Wegberg (1058/977/26).

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