Informationen zur Corona-Impfung Kreis Heinsberg rät zur Terminvereinbarung

Kreis Heinsberg · Laut Empfehlungen der Ständigen Impfkommission kann sich jeder bereits drei Monate nach seiner zweiten Impfung boostern lassen. Das sorgt für einen erhöhten Andrang bei den Impfzentren im Erkelenzer Land. Der Kreis Heinsberg empfiehlt daher Terminvereinbarungen.

 Corona Test- und Impfzentrum des Deutschen Roten Kreuz in Hückelhoven.

Corona Test- und Impfzentrum des Deutschen Roten Kreuz in Hückelhoven.

Foto: Ruth Klapproth/RUTH KLAPPROTH

Um Wartezeiten vor den Impfstationen des Kreises Heinsberg zu vermeiden, wird Impfwilligen dazu geraten, vorher über die Internetseite des Kreises Heinsberg und Doctolib (www.kreis-heinsberg.de, Corona-Impfung, Online-Terminkalender Impfstationen) einen festen Termin zu vereinbaren.

Besonders in der Impfstation in Hückelhoven kam es in den vergangenen Tagen zu längeren Wartezeiten. Heidrun Schößler, Leiterin des Gesundheitsamtes des Kreises Heinsberg, empfiehlt deshalb, auf die Impfstationen in Erkelenz, Heinsberg oder Geilenkirchen auszuweichen und vor dem Besuch online einen Impftermin zu vereinbaren. Außerdem weist sie darauf hin, dass die Wartezeiten in den Impfstationen des Kreises Heinsberg üblicherweise während der Nachmittagsstunden deutlich geringer sind als am späten Vormittag und in den Mittagsstunden.

Werden für bestimmte Tage keine Termine mehr online angeboten, ist die normale Behandlungskapazität bereits ausgebucht und mit langen Wartezeiten für Personen ohne Termin zu rechnen. „Es gibt derzeit ausreichend Impfstoff für alle, und ab dem 3. Januar 2022 sind zahlreiche Termine in allen vier Impfstellen frei“, sagt die Amtsärztin.

In den Impfstationen des Kreises Heinsberg werden Erst-, Zweit- und Auffrischungsimpfungen (Booster-Impfungen) vorgenommen. Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat angesichts der drohenden raschen Ausbreitung der neuen Virusvariante Omikron (B.1.1.59) ihre Empfehlung für die Auffrischungsimpfung angepasst und macht die Booster-Impfung für Erwachsene bereits drei Monate nach der zweiten Impfung möglich. „Aus medizinischer Sicht ist die Booster-Impfung vier bis sechs Monate nach der zweiten Impfung zu empfehlen“, sagt Gesundheitsamtsleiterin Heidrun Schößler.

Die dritte Impfung soll vor einer schweren Erkrankung schützen und das Risiko möglichst verringern, das Virus zu übertragen. Seit dem 27. Dezember werden in den Impfstationen des Kreises Heinsberg auch Impfungen ohne Termin angeboten. Zur Impfung muss zwingend ein Ausweisdokument und – falls vorhanden – ein Impfpass mitgebracht werden. 

Das sind die Standorte und Öffnungszeiten der Impfstationen des Kreises im Erkelenzer Land:

Erkelenz, Goswinstraße 28, in der alten Notdienstpraxis, montags von 13 bis 18.30 Uhr

Hückelhoven, Parkhofstraße 84, Impfstation des Kreises Heinsberg, montags bis freitags von 11 bis 18.30 Uhr

Die Zahl der täglichen Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 ist weiterhin hoch. Deshalb sollte man sich und andere mit folgenden Maßnahmen schützen:

Kontakte einschränken Je weniger Begegnungen es gibt, desto geringer ist das Infektionsrisiko. Private Zusammenkünfte im Innen- wie Außenbereich auch von Geimpften und Genesenen sind seit dem 28. Dezember 2021 in Nordrhein-Westfalen nur noch mit maximal zehn Personen erlaubt. Es gibt jedoch keine Begrenzung auf eine bestimmte Zahl an Haushalten. Kinder bis einschließlich 13 Jahren sind hiervon ausgenommen. Sobald eine ungeimpfte Person teilnimmt, dürfen neben dem eigenen Haushalt nur noch zwei Personen eines weiteren Haushalts teilnehmen.

Impfen lassen Der beste Schutz vor einer schweren Erkrankung an Covid-19 ist die Impfung. Die Impfung ist kostenlos, Covid-19-Impfungen sind auch bei den Haus- und Facharztpraxen möglich, die sich an den Impfungen beteiligen. Welche das im Kreis Heinsberg sind und wer auch praxisfremde Patienten zur Impfung annimmt, kann im Impfregister Nordrhein eingesehen werden (www.kreis-heinsberg.de, Corona-Impfung, Online-Impfregister der KV Nordrhein).

AHA+L+A-Formel Abstand halten, Hygiene beachten, im Alltag Maske tragen, regelmäßig lüften und die Corona-Warn-App nutzen.

Corona-Test Wer sich mit anderen Menschen trifft, sollte sich vorher testen lassen. Das Coronavirus kann auch ohne Krankheitszeichen übertragen werden. Da die regelmäßigen Schultestungen wegen der Ferien zurzeit ausfallen, gelten Sonderreglungen für die Testung von nicht-immunisierten Schülerinnen und Schülern: Auch sie müssen für 2G, 2G+ und 3G-Angebote bis zum Ferienende ein negatives Testergebnis von einer Teststelle vorweisen.

Regelungen beachten Beachten Sie die geltenden Regeln von 3G bis 2G+, die an unterschiedlichen Orten einzuhalten sind. Bei Sport in Innenräumen, in Schwimmbädern und bei Wellnessangeboten müssen immunisierte Personen seit dem 28. Dezember 2021 in NRW zusätzlich einen aktuellen, negativen Schnelltestnachweis mit sich führen, der nicht älter als 24 Stunden ist. Nicht immunisierte Personen dürfen diese Angebote nach wie vor nicht in Anspruch nehmen.

Reiseregelungen Beachten Sie die Einreiseregelungen bei der Rückkehr aus dem Ausland.

(RP)
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