Wegberg Häuser unter Denkmalschutz

Wegberg · Der Kirchplatz Beeck selbst ist geschützt, aber das gilt nicht für alle ihn umsäumenden Gebäude. Deshalb möchte die Stadt das gesamte Ensemble unter Schutz stellen lassen. Ausschuss genehmigt geplantes Restaurant mit Auflagen.

Der Kirchplatz Beeck steht unter Denkmalschutz. Allerdings gilt das nicht für alle Häuser drumherum. Deshalb will sich die Stadt beim Rheinischen Amt für Denkmalschutz darum bemühen, das gesamte Häuserensemble unter Denkmalschutz stellen zu lassen. Das sagte Technischer Beigeordneter Rudolf Fabry am Dienstagabend im Städtebau-Ausschuss, „denn der Kirchplatz ist einer der schönsten Plätze am Niederrhein“. Und wenn man künftig über Veränderungen und neue Nutzungen einzelner Gebäude befinden müsse, sei das Verfahren nach Kriterien des Denkmalschutzes einfacher.

Satzung von 1979

Hintergrund ist der Antrag eines Investors, das Haus Nummer 17 (neben der „Flachse“) abzureißen und durch einen Neubau zur Nutzung als Restaurant zu ersetzen. Dieses Haus steht nicht unter Denkmalschutz. Allerdings hat die Stadt schon 1979 eine Satzung erlassen, deren wesentlicher Inhalt ist, den Kirchplatz in seiner ursprünglichen Form zu erhalten.

Bereits vor vier Jahren hatte ein Investor das Haus zu einem Eiscafé umbauen wollen, was auch genehmigt worden war. Er hatte das Gebäude entkernt, doch dann zerschlug sich sein Vorhaben. Wie nun von der Verwaltung im Fachausschuss mitgeteilt wurde, sei eine Sanierung auch nach der seinerzeitigen Entkernung völlig unwirtschaftlich. Deshalb zeigte sich die Verwaltung mit einem Abbruch und Neubau einverstanden. „Allerdings muss gewährleistet sein, dass nach einem Abbruch kein Zustand eintritt, der den bestehenden prägenden Charakter des Platzes wesentlich beeinträchtigt“, betonte Arthur Tellers vom Fachbereich Planen, Bauen, Wohnen, als er das Vorhaben erläuterte.

Aus dem Grund hat die Stadt nach Auskunft von Tellers mit Zustimmung des Investors und seines Planers verschiedene Auflagen erarbeitet, wodurch das Satzungsziel „Erhaltung des Kirchplatzes“ auch nach einem Abbruch hinreichend gesichert werde. Auf Antrag des CDU-Fraktionsvorsitzenden Reinhold Pillich („weil das Häuser-Ensemble den Kirchplatz prägt, müssen wir sensibel damit umgehen“) wurden die Auflagen – u. a. gleiche Abmessungen, Anordnung von Fenstern und Dachgauben, Wiederverwendung der jetzigen Ziegelsteine – in den Beschluss aufgenommen. Damit wurde das Vorhaben einstimmig genehmigt.

Schließlich baten mehrere Ausschussmitglieder die Verwaltung, dringend auf die Einhaltung der Auflagen zu achten – aber auch darauf, dass hier keine Bauruine entsteht. SPD-Fraktionsvorsitzender Harald Kersten: „Denn damit haben wir Erfahrungen.“

(RP)
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