Amts- und Landgerichte im Bezirk Aachen Gerichte konzentriert auf Kernaufgaben

Kreis Heinsberg · Publikumsverkehr wird in den Gerichten im Bezirk Aachen in den nächsten Wochen vermieden.

 Das Justizzentrum Aachen: Die Gerichtsgebäude sind derzeit nur bei dringenden Anliegen aufzusuchen.

Das Justizzentrum Aachen: Die Gerichtsgebäude sind derzeit nur bei dringenden Anliegen aufzusuchen.

Foto: dpa/Marius Becker

Als tragende Säule des Rechtsstaats stellt die Justiz auch in der Corona-Krise nicht die Arbeit ein. Das teilt die Pressestelle des Landgerichts Aachen mit. Zur Reduzierung des Ansteckungsrisikos und zur Bewältigung der Pandemie sei es aber wichtig, sich auf die Kernaufgaben zu konzentrieren und auf vermeidbare soziale Kontakte zu verzichten.

Das bedeutet derzeit für das Landgericht Aachen sowie die Amtsgerichte Aachen, Düren, Eschweiler, Heinsberg, Geilenkirchen, Jülich, Monschau und Schleiden, dass der Publikumsverkehr auf das Nötigste beschränkt wird. Die Gerichtsgebäude sind nur bei dringenden Anliegen, etwa für die Teilnahme an Gerichtsverfahren oder die Abgabe fristgebundener Erklärungen, aufzusuchen. Alle schriftlichen Anträge, die bisher persönlich abgegeben worden sind, sollen nach Möglichkeit per Post übersandt werden. Rechtsanwälte haben zudem überwiegend die Möglichkeit, Eingaben elektronisch einzureichen.

Gerichtsverhandlungen bleiben, dort wo es die Prozessordnung vorsieht, weiter öffentlich. Nach den Gegebenheiten vor Ort kann die Zahl der Zuschauer allerdings so beschränkt werden, dass eine Ansteckungsgefahr im Publikumsbereich reduziert wird.

Ob und wann Gerichtstermine stattfinden, werde in richterlicher und sachlicher Unabhängigkeit entschieden, erklärte die Pressestelle. Dabei wägen die Entscheider unter anderem die Eilbedürftigkeit der Sache und die organisatorischen Möglichkeiten des Gerichts ab. Gerichtsverhandlungen in weniger eilbedürftigen Verfahren wurden und werden in vielen Fällen vorerst vertagt. Maßgeblich sei die Entscheidung im jeweiligen Einzelfall, die sich auch an den örtlichen Gegebenheiten orientiert. Informationen dazu bieten die Webseiten der Gerichte.

Die Zivilprozessordnung sieht Möglichkeiten der Rechtsfindung ohne persönlichen Kontakt vor. So können Zivilverfahren mit Zustimmung der Parteien im schriftlichen Verfahren durchgeführt werden.

Alle Veranstaltungen der Öffentlichkeitsarbeit wurden abgesagt.

(RP)
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