Kreis Heinsberg hilft unbürokratisch Geflüchtete Menschen dürfen Haustiere behalten

Kreis Heinsberg · Entgegen erster Verlautbarungen dürfen aus der Ukraine geflüchtete Menschen ihre Haustiere behalten, wenn sie im Kreis Heinsberg untergebracht werden. Es gilt allerdings eine 30-tägige Quarantäne-Pflicht für die Hunde und Katzen.

 Aus der Ukraine geflüchtete Menschen müssen nicht auf ihre vierbeinigen Begleiter verzichten, wenn sie im Kreis Heinsberg untergebracht werden.

Aus der Ukraine geflüchtete Menschen müssen nicht auf ihre vierbeinigen Begleiter verzichten, wenn sie im Kreis Heinsberg untergebracht werden.

Foto: dpa/Monika Skolimowska

Sie flüchten vor den schrecklichen Gräueltaten des Angriffskriegs auf ihr Land. Und: Sie bringen ihre Haustiere mit, Hunde und Katzen. Die Einreisebestimmungen wurden dafür eigens gelockert. Wer zunächst in städtischen Unterkünften für Ukrainer eine vorübergehende Bleibe findet, muss sich entgegen erster Verlautbarungen nun doch nicht von seinem Vierbeiner trennen – eine Vorgehensweise, die viele Betroffene strikt ablehnten.

„Wir finden kulante Lösungen“, sagt zum Beispiel Petra Hudler. Die Ehrenamtskoordinatorin der Stadt Hückelhoven kümmert sich auch um die ukrainischen Flüchtlinge, die in der Gemeinschaftsunterkunft am Baaler Bahnhof untergebracht worden sind. Aber: Auch wenn die Einreise unkompliziert sein soll, gilt eine 30-tägige Quarantäne-Pflicht für die Hunde und Katzen. Die Besitzer sind verpflichtet, sich an das zuständige Veterinäramt des Kreises Heinsberg zu wenden (02452 133909, veterinaeramt@kreis-heinsberg.de). Konkret geht es um die Gefahr einer möglichen Tollwut-Einschleppung.

War die Vorgehensweise zunächst noch unklar, hat die Heinsberger Kreisverwaltung inzwischen etwa 25 in der Region ansässige Tierärzte angeschrieben. „Absagen gab es nicht. Man kann sagen, dass die Tierärzte flächendeckend mitmachen und sich solidarisch erklärt haben“, so Kreissprecher Michael Heckers. Der Veterinär verzichtet auf sein Honorar, die Kosten für die benötigten Materialien in Höhe von etwa 35 Euro werden beim Kreis eingereicht und auch übernommen, wenn Hunde und Katzen gegen Tollwut geimpft und gechippt werden.

Um die Wirkung der vorgeschriebenen Tollwut-Impfung zu überprüfen, ist 30 Tage später eine Blutabnahme zur Antikörper-Bestimmung erforderlich. Die Kosten für das Material werden dann erneut durch den Kreis übernommen, während der Veterinär auf seine Einnahmen verzichtet. Auch Heimtierausweise werden bei Bedarf ausgestellt.

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